Vierte Gewalt/Geschäftsordnung des Vorstandes: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschäftsordnung des Vorstandes ==
== Geschäftsordnung des Vorstandes ==
''Entwurf vom 14.Februar 2023''
''Entwurf vom 21.Februar 2023''


''Der Vorstand des Vereins Vierte Gewalt hat am x.September 2023 folgende Geschäftsordnung erlassen'':
''Der Vorstand des Vereins Vierte Gewalt hat am x.Mai 2023 folgende Geschäftsordnung erlassen'':


===Artikel 1 Allgemeines===
===Artikel 1 Allgemeines===
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#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung.
#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung.
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Entschieden wird mit einfacher Mehrheit.
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
#Entscheidungen werden mit einer Mehrheit von zwei Stimmen getroffen. Sind vier Personen anwesend, stimmt der oder die Präsident oder Präsidentin nicht mit. Sind nur zwei oder drei Personen anwesend, stimmt der oder die Präsident mit. Der oder die Vorsitzende hat den Stichentscheid bei Stimmengleichheit (wenn nur zwei Vorstandsmitglieder abgestimmt haben).
#Die Sitzungstermine werden jeweils für das Folgejahr beschlossen. Nach einer Gesamterneuerungswahl des Vorstandes wird an der ersten Sitzung nach Amtsantritt alle Sitzungen für das restliche Jahr beschlossen.
#Die Sitzungstermine werden jeweils für das Folgejahr beschlossen. Nach einer Gesamterneuerungswahl des Vorstandes wird an der ersten Sitzung nach Amtsantritt alle Sitzungen für das restliche Jahr beschlossen.
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
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##Informatik
##Informatik
#Jede Person im Vorstand ist verpflichtet, eines der Ressorts zu übernehmen, wobei das Ressort Präsidiales zwingend vom gewählten Vereinspräsidenten übernommen wird.
#Jede Person im Vorstand ist verpflichtet, eines der Ressorts zu übernehmen, wobei das Ressort Präsidiales zwingend vom gewählten Vereinspräsidenten übernommen wird.
#Für jedes der Ressorts wird auch eine Stellvertretung bestimmt.
#Für jedes der Ressorts wird eine Stellvertretung innerhalb des Vostandes bestimmt. Die Stellvertretung soll im jeweiligen Ressort mithelfen.
#Die Ressortverantwortlichen setzen die Vorstandsentscheidungen in ihrem Bereich um, und treffen die weiteren Entscheidungen zur Umsetzung.
#Die Ressortverantwortlichen setzen die Vorstandsentscheidungen in ihrem Bereich um, und treffen die weiteren Entscheidungen zur Umsetzung.
#Jedes Vorstandsmitglied hat eine Ausgabenkompetenz von 50 Franken im Einzelfall, aber maximal 100 CHF pro Jahr insgesamt. Für höhere Ausgaben oder wiederkehrende Ausgaben ist dem Vorstand Antrag zu stellen.
#Jedes Vorstandsmitglied hat eine Ausgabenkompetenz von 50 Franken im Einzelfall, aber maximal 100 CHF pro Jahr insgesamt. Für höhere Ausgaben oder wiederkehrende Ausgaben ist dem Vorstand Antrag zu stellen.
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=== Artikel 10 Sonstige Bestimmungen ===
=== Artikel 10 Sonstige Bestimmungen ===
#Die vorliegende Geschäftsordnung tritt am 30.August 2023 in Kraft und bleibt gültig, bis eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird.
#Die vorliegende Geschäftsordnung tritt am x.Mai 2023 in Kraft und bleibt gültig, bis eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird.


==Siehe auch==  
==Siehe auch==  
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