Vierte Gewalt/Geschäftsordnung des Vorstandes: Unterschied zwischen den Versionen

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#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung.
#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung.
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Entschieden wird mit einfacher Mehrheit.
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Entschieden wird mit einfacher Mehrheit.
#Die Sitzungstermine werden jeweils für das Folgejahr beschlossen. Nach einer Gesamterneuerungswahl des Vorstandes wird an der ersten Sitzung nach Amtsantritt alle Sitzungen für das restliche Jahr beschlossen.
#Die Sitzungstermine werden jeweils für das Folgejahr beschlossen. Nach einer Gesamterneuerungswahl des Vorstandes wird an der ersten Sitzung nach Amtsantritt alle Sitzungen für das restliche Jahr beschlossen.
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt
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##Kommunikation
##Kommunikation
##Untersuchungsteam
##Untersuchungsteam
##Datenschutz
##Informatik
##Informatik
#Jede Person im Vorstand ist verpflichtet, zwei der Ressorts zu übernehmen, wobei das Ressort Präsidiales zwingend vom gewählten Vereinspräsidenten übernommen wird.
#Jede Person im Vorstand ist verpflichtet, zwei der Ressorts zu übernehmen, wobei das Ressort Präsidiales zwingend vom gewählten Vereinspräsidenten übernommen wird und kein anderes Ressort übernimmt.
#Für jedes der Ressorts wird auch eine Stellvertretung bestimmt.
#Für jedes der Ressorts wird auch eine Stellvertretung bestimmt.
#Die Ressortverantwortlichen setzen die Vorstandsentscheidungen in ihrem Bereich um, und treffen die weiteren Entscheidungen zur Umsetzung.
#Die Ressortverantwortlichen setzen die Vorstandsentscheidungen in ihrem Bereich um, und treffen die weiteren Entscheidungen zur Umsetzung.
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## Kommunikation mit Behörden, Medien, etc. soweit es nicht um die Untersuchung einzelner Fälle geht.
## Kommunikation mit Behörden, Medien, etc. soweit es nicht um die Untersuchung einzelner Fälle geht.
## Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit.
## Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit.
##Moderation, Löschungen, Sperrungen, Korrekturen der Beiträge auf vierte-gewalt.ch, damit Störungen, Datenschutzverletzungen, Spam und Ähnliches verhindert oder entfernt wird.
# Das Ressort Untersuchungsteam hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
# Das Ressort Untersuchungsteam hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
## Prüfung eingehender Meldungen.
## Prüfung eingehender Meldungen über Probleme und Konflikte mit den Behörden und Erstellung, Bearbeitung und Publikation von Fallberichten.
# Das Ressort Datenschutz hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
# Das Ressort Informatik hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
# Das Ressort Informatik hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
## Gewährleistung der Datensicherheit des Vereins inklusive Mitgliederdatenbank, Inhalte von vierte-gewalt.ch und Mails.
## Gewährleistung der Datensicherheit des Vereins inklusive Mitgliederdatenbank, Inhalte von vierte-gewalt.ch und Mails.
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