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#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung. | #Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung. | ||
#Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens | #Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Entschieden wird mit einfacher Mehrheit. | ||
#Die Sitzungstermine werden jeweils für das Folgejahr beschlossen. Nach einer Gesamterneuerungswahl des Vorstandes wird an der ersten Sitzung nach Amtsantritt alle Sitzungen für das restliche Jahr beschlossen. | #Die Sitzungstermine werden jeweils für das Folgejahr beschlossen. Nach einer Gesamterneuerungswahl des Vorstandes wird an der ersten Sitzung nach Amtsantritt alle Sitzungen für das restliche Jahr beschlossen. | ||
#Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt | #Die Präsidentin/der Präsident oder der Vize-Präsident/die Vize-Präsidentin oder bei deren Verhinderung das amtsälteste Vorstandsmitglied nach Wahlzeitpunkt | ||
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##Kommunikation | ##Kommunikation | ||
##Untersuchungsteam | ##Untersuchungsteam | ||
##Informatik | ##Informatik | ||
#Jede Person im Vorstand ist verpflichtet, zwei der Ressorts zu übernehmen, wobei das Ressort Präsidiales zwingend vom gewählten Vereinspräsidenten übernommen wird. | #Jede Person im Vorstand ist verpflichtet, zwei der Ressorts zu übernehmen, wobei das Ressort Präsidiales zwingend vom gewählten Vereinspräsidenten übernommen wird und kein anderes Ressort übernimmt. | ||
#Für jedes der Ressorts wird auch eine Stellvertretung bestimmt. | #Für jedes der Ressorts wird auch eine Stellvertretung bestimmt. | ||
#Die Ressortverantwortlichen setzen die Vorstandsentscheidungen in ihrem Bereich um, und treffen die weiteren Entscheidungen zur Umsetzung. | #Die Ressortverantwortlichen setzen die Vorstandsentscheidungen in ihrem Bereich um, und treffen die weiteren Entscheidungen zur Umsetzung. | ||
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## Kommunikation mit Behörden, Medien, etc. soweit es nicht um die Untersuchung einzelner Fälle geht. | ## Kommunikation mit Behörden, Medien, etc. soweit es nicht um die Untersuchung einzelner Fälle geht. | ||
## Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit. | ## Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit. | ||
##Moderation, Löschungen, Sperrungen, Korrekturen der Beiträge auf vierte-gewalt.ch, damit Störungen, Datenschutzverletzungen, Spam und Ähnliches verhindert oder entfernt wird. | |||
# Das Ressort Untersuchungsteam hat folgende Aufgaben und Befugnisse: | # Das Ressort Untersuchungsteam hat folgende Aufgaben und Befugnisse: | ||
## Prüfung eingehender Meldungen. | ## Prüfung eingehender Meldungen über Probleme und Konflikte mit den Behörden und Erstellung, Bearbeitung und Publikation von Fallberichten. | ||
# Das Ressort Informatik hat folgende Aufgaben und Befugnisse: | # Das Ressort Informatik hat folgende Aufgaben und Befugnisse: | ||
## Gewährleistung der Datensicherheit des Vereins inklusive Mitgliederdatenbank, Inhalte von vierte-gewalt.ch und Mails. | ## Gewährleistung der Datensicherheit des Vereins inklusive Mitgliederdatenbank, Inhalte von vierte-gewalt.ch und Mails. |