Vierte Gewalt/Geschäftsordnung des Vorstandes: Unterschied zwischen den Versionen

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#Das Präsidium hat nicht mehr Rechte als jedes andere Vorstandsmitglied, ausser die Statuten oder diese Geschäftsordnung sehen es explizit vor.
#Das Präsidium hat nicht mehr Rechte als jedes andere Vorstandsmitglied, ausser die Statuten oder diese Geschäftsordnung sehen es explizit vor.
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===Artikel 4 Sitzungsordnung ===
===Artikel 3 Sitzungsordnung ===


#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung.
#Der Vorstand trifft sich mindestens 4 mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung.
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#* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt rechtzeitig zu den Sitzungen ein und leitet diese;
#* bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, lädt rechtzeitig zu den Sitzungen ein und leitet diese;
#* trifft in dringlichen Fällen die Entscheidung im Namen des Gesamt-Vorstandes, wenn für eine Entscheidung auf dem Zirkularweg oder an der nächsten Sitzung nicht genügend Zeit bleibt;
#* trifft in dringlichen Fällen die Entscheidung im Namen des Gesamt-Vorstandes, wenn für eine Entscheidung auf dem Zirkularweg oder an der nächsten Sitzung nicht genügend Zeit bleibt;
#* ordnet in dringlichen vorsorgliche Massnahmen bis zur nächsten Vorstandssitzung an;
#* ordnet in dringlichen Fällen vorsorgliche Massnahmen bis zur nächsten Vorstandssitzung an;
#* hat den Stichentscheid bei Stimmengleichheit im Vorstand.
#* hat den Stichentscheid bei Stimmengleichheit im Vorstand.
#Es wird ein Beschlussprotokoll mit Datum und Zeit der Sitzung sowie den anwesenden Personen und allen Anträgen geführt.
#Es wird ein Beschlussprotokoll mit Datum und Zeit der Sitzung sowie den anwesenden Personen und allen Anträgen geführt.
#In das Protokoll der Vorstandssitzung werden auch alle seit der letzten Sitzung erfolgten vorsorglichen Massnahmen, dringliche Entscheidungen des Präsidiums und Entscheidungen auf dem Zirkularweg aufgenommen. Ebenso werden Entscheidungen der Ressortvorsteher in das Protokoll aufgenommen. Dazu teilen die verantwortlichen Personen diese Entscheidungen per E-Mail dem Präsidium oder dem gesamten Vorstand mit.
#Alle Traktanden sind mindestens 10 Tage vor der Sitzung dem Präsidium einzureichen. Über verspätete Traktanden kann nur Beschluss gefasst werden, wenn die Mehrheit an der Vorstandssitzung die Dringlichkeit anerkannt. Neue Anträge sind auch an der Vorstandssitzung jederzeit möglich.
#Alle Traktanden sind mindestens 10 Tage vor der Sitzung dem Präsidium einzureichen. Über verspätete Traktanden kann nur Beschluss gefasst werden, wenn die Mehrheit an der Vorstandssitzung die Dringlichkeit anerkannt. Neue Anträge sind auch an der Vorstandssitzung jederzeit möglich.
#Das Präsidium verschickt die Einladungen zu den Vorstandssitzungen per E-Mail mindestens 96 Stunden vor dem Beginn der Sitzung.
#Das Präsidium verschickt die Einladungen zu den Vorstandssitzungen per E-Mail mindestens 96 Stunden vor dem Beginn der Sitzung.
#Zu den Traktanden ist jeweils auch ein Entwurf für einen oder mehrere Beschlüsse zu erstellen.
#Zu den Traktanden ist jeweils auch ein Entwurf für den gewünschten Beschluss zu erstellen.
# Zu jedem Traktandum fragt das Präsidium, ob eine Diskussion gewünscht wird. Wird kein Diskussionswunsch geäussert, gilt der Antrag als einstimmig angenommen.
# Zu jedem Traktandum fragt das Präsidium, ob eine Diskussion gewünscht wird. Wird kein Diskussionswunsch geäussert, gilt der Antrag als einstimmig angenommen.
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===Artikel 5 Ressortsystem ===
===Artikel 4 Ressortsystem ===


#Es gibt folgende Ressorts:
#Es gibt folgende Ressorts:
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#Die Ressortverantwortlichen können die Erledigung einzelner Aufgaben anderen Personen übertragen oder diese um Hilfe bitten. Dabei ist der Datenschutz angemessen zu berücksichtigen.
#Die Ressortverantwortlichen können die Erledigung einzelner Aufgaben anderen Personen übertragen oder diese um Hilfe bitten. Dabei ist der Datenschutz angemessen zu berücksichtigen.


===Artikel 6 Konstituierung und Amtsübergabe===
===Artikel 5 Konstituierung und Amtsübergabe===


#Ein neu gewählter Vorstand kann sich in der künftigen Zusammensetzung vor Amtsantritt treffen, um die Ressort-Verteilung und den Termin für die erste Sitzung nach dem Amtsantritt zu besprechen.
#Ein neu gewählter Vorstand kann sich in der künftigen Zusammensetzung vor Amtsantritt treffen, um die Ressort-Verteilung und den Termin für die erste Sitzung nach dem Amtsantritt zu besprechen.
#Die Ressort-Verteilung muss an der ersten Sitzung nach Amtsantritt formell beschlossen werden.
#Die Ressort-Verteilung muss an der ersten Sitzung nach Amtsantritt formell beschlossen werden.


===Artikel 7 Zeichnungsberechtigung===
===Artikel 6 Zeichnungsberechtigung===


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#Als Unterzeichnung gilt bei E-Mails der eigene Name.
#Als Unterzeichnung gilt bei E-Mails der eigene Name.


===Artikel 8 Arbeitsgruppen===
===Artikel 7 Arbeitsgruppen===


#Jede Arbeitsgruppe wird von einem Mitglied des Vorstandes geleitet.
#Jede Arbeitsgruppe wird von einem Mitglied des Vorstandes geleitet.
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#Die Arbeitsgruppen behandeln die Themen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Auch Anfragen an den Verein werden, soweit es sinnvoll ist, einem Ressort zugeteilt.
#Die Arbeitsgruppen behandeln die Themen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Auch Anfragen an den Verein werden, soweit es sinnvoll ist, einem Ressort zugeteilt.


=== Artikel 9 Daten: Speicherorte, Zugriffsberechtigungen, Datensicherheit, Datenschutz===
=== Artikel 8 Daten: Speicherorte, Zugriffsberechtigungen, Datensicherheit, Datenschutz===


#E-Mails werden auf dem Server gelesen und beantwortet, so dass alle Vorstandsmitglieder jederzeit den Verlauf prüfen können.
#E-Mails werden auf dem Server gelesen und beantwortet, so dass alle Vorstandsmitglieder jederzeit den Verlauf prüfen können.
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#Die Datensicherheit wird gewährleistet, in dem mindestens einmal im Monat eine Kopie des Webseite bzw. des Wiki Vierte-Gewalt.ch, des Twitter-Accounts @viertegewaltch, aller E-Mails und aller sonstigen Dokumente durchgeführt wird.
#Die Datensicherheit wird gewährleistet, in dem mindestens einmal im Monat eine Kopie des Webseite bzw. des Wiki Vierte-Gewalt.ch, des Twitter-Accounts @viertegewaltch, aller E-Mails und aller sonstigen Dokumente durchgeführt wird.


=== Artikel 10 Sonstige Bestimmungen ===
=== Artikel 9 Sonstige Bestimmungen ===
#Die vorliegende Geschäftsordnung tritt am 30.August 2023 in Kraft und bleibt gültig, bis eine neue Geschäftsordnung durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird.
#Die vorliegende Geschäftsordnung tritt am 30.August 2023 in Kraft und bleibt gültig, bis eine neue Geschäftsordnung durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird.


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