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Sofern vom 23.Februar 2021 bis 4.November 2022 keine weitere MItgliederversammlung statt fand, lässt sich sagen: | Sofern vom 23.Februar 2021 bis 4.November 2022 keine weitere MItgliederversammlung statt fand, lässt sich sagen: | ||
* Die reguläre Amtszeit des am 23.Februar 2021 ist abgelaufen. | * Die reguläre Amtszeit des am 23.Februar 2021 gewählten Vorstandes ist abgelaufen. | ||
* Der sich selbst als Präsident a. i. bezeichnende Hansi Voigt ist | * Der sich selbst als Präsident a. i. bezeichnende Hansi Voigt wurde am 23.Februar 2021 nicht in den Vorstand gewählt. | ||
=== Mitgliederversammlung === | |||
Die Mitgliederversammlung vom 4.November 2022 wurde nicht von einem gewählten Vorstand einberufen. Es ist daher von einem erheblichen Mangel auszugehen. | |||
Gemäss Art. 64 Abs. 2 ZGB muss die Einberufung durch den Vorstand, durch das gemäss den Statuten zuständige Organ oder durch ein Fünftel der Mitglieder des Vereins erfolgen.<ref>[https://www.ius.uzh.ch/dam/jcr:e54d8224-d54a-4649-a0cf-0ac2bc99f76f/SZW_00_Nichtigkeit%20bei%20Einberufung%20der%20Mitgliederversammlung.pdf Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts 5A.205/2013 vom 16. August 2013 i.S. Verein A] | |||
[https://www.ius.uzh.ch/dam/jcr:e54d8224-d54a-4649-a0cf-0ac2bc99f76f/SZW_00_Nichtigkeit%20bei%20Einberufung%20der%20Mitgliederversammlung.pdf (Beschwerdeführerin) und Vereinsmitglieder B, C, D, E und F (Beschwerdegegner).] | |||
[https://www.ius.uzh.ch/dam/jcr:e54d8224-d54a-4649-a0cf-0ac2bc99f76f/SZW_00_Nichtigkeit%20bei%20Einberufung%20der%20Mitgliederversammlung.pdf Mit Bemerkungen von lic. iur. Natalia Neuman und Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone,] | |||
[https://www.ius.uzh.ch/dam/jcr:e54d8224-d54a-4649-a0cf-0ac2bc99f76f/SZW_00_Nichtigkeit%20bei%20Einberufung%20der%20Mitgliederversammlung.pdf Universität Zürich]</ref> | |||
=== Ausschlussverfahren === | |||
Für Vereinsauschlüsse ist der Vorstand zuständig. Gemäss vorliegenden Angaben war keines der gewählten Vorstandsmitglieder an diesem Ausschlussverfahren beteiligt. Diese sind daher nichtig. | |||
== Quellen == |
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