SBB-Vorfall vom 25.September 2022: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Antwort der SBB nachgetragen
K
K (Antwort der SBB nachgetragen)
Zeile 208: Zeile 208:
mit höflichsten und vorzüglichen Mega-Grüssen     
mit höflichsten und vorzüglichen Mega-Grüssen     


=== Antwort der SBB (2X.September 2022) ===
=== Antwort der SBB (28.September 2022) ===
(Sobald eine Antwort kommt, wird diese hier veröffentlicht.)
'''Servicecenter Einnahmen, TrackingID: [XXX]'''
 
'''Kundennummer: [XXX]'''
 
Sehr geehrter Herr XXX,
 
Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Unser Kundendienst bittet uns, Ihr Anliegen zu beantworten. Wir sind das Servicecenter Einnahmen und zuständig für diese Anliegen, wenn es um Fahrausweiskontrollen geht.
 
Sie hatten sich für Ihre Reise am 25. September 2022 einwandfei vorbereitet und doch erlebten Sie auf der Rückfahrt eine unkomfortable Überraschung. Wir bedauern dieses unangenehme Erlebnis. Auf Ihrer Rückfahrt am 25. September 2022 stellte unser Kontrollpersonal lediglich fest, dass die Zonen auf Ihrem Billet für die gewählte Verbindung nicht ausreichend gültig war. In Ihrem Schreiben führen Sie die Probleme mit den ungenügenden Zonen auf die Fahrplanverbindung zurück, die am Abend doch anders verkehrt, als Sie ursprünglich am Nachmittag nachgeschaut hatten.
 
Tatsächlich gibt es im Fahrplan Unterschiede zu späterer Uhrzeit, da nach 21:00 Uhr kein Anschluss mehr auf die Busverbindung ab Muri AG besteht, verläuft die Fahrt via Zürich Altstetten. Diese Abweichung konnten Sie nicht erahnen und haben nach bestem Wissen und Gewissen das Billett für Ihre Reise besorgt.
 
Sie sind seit vielen Jahren unser Kunde. Das freut uns sehr und dafür danken wir Ihnen. Wir glauben Ihnen, dass Sie redlich sind. Es liegt uns fern, Sie ungerecht zu behandeln. Wir prüfen einzig, ob ein Billett gültig ist oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es dem Kontrollpersonal auf dem Zug nicht gestattet ist, Kulanz walten zu lassen. Auf dem Fahrzeug wird nur ein Sachverhalt festgestellt, dokumentiert und das entsprechende Formular ausgehändigt. Es ist die Aufgabe unseres Kontrollpersonal, solche Unregelmässigkeiten zu melden. Nach der Reise ist unsere Dienststelle, das Servicecenter Einnahmen für weitere Abklärungen und den Kundenkontakt zuständig. Die Kontaktdaten sind auf dem erhaltenen Formular aufgeführt. Wir sind froh, haben Sie mit uns Kontakt aufgenommen und dass es uns möglich ist, Ihre Situation zu berücksichtigen und die Ursache für die Fahrt mit den ungenügenden Zonen zu verstehen.
 
Selbstverständlich verzichten wir dieses Mal auf den Zuschlag. Die Rechnung XXX über 75 Franken dürfen Sie entsorgen. Für Reisen in Zukunft erkundigen Sie sich am besten mit der tatsächlichen Uhrzeit, ab der Sie die Fahrt antreten möchten, da je nach Uhrzeit die Verbindungen verschieden ausfallen können.
 
Das Sichern des Videomaterials wird ausschliesslich bei Eintreffen von Gewalt, Vandalismus, etc. mit einem Gesuch bei der Staatsanwaltschaft gesichert. Um Ihre Situation und Ihr Anliegen nachvollziehen zu können, sind keine Aufnahmen notwendig.
 
Wenn für Sie eine Akteneinsicht immer noch in Frage kommt, dürfen Sie Ihr Gesuch schriftich an Schweizerische Bundesbahnen SBB, Recht & Compliance Steuerung, Hilfikerstrasse 1, 3000 Bern 65 stellen.
 
Wir hoffen, unsere Antwort ist hilfreich und klärt Ihre noch offenen Fragen.
 
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und gute Fahrt!
 
Freundliche Grüsse
 
XXX
 
Stv. Leiterin Kundendialog
 
'''SBB AG'''
 
Servicecenter Einnahmen
 
Postfach • 8048 Zürich • Schweiz
 
Telefon +41 848 00 11 33
 
E-Mail [[Mailto:fahrausweiskontrolle@sbb.ch|fahrausweiskontrolle@sbb.ch]]
 
Internet www.sbb.ch/rogf


=== Antwort-Mail des Kunden an die SBB ===
=== Antwort-Mail des Kunden an die SBB ===
162

Bearbeitungen

Navigationsmenü