Langfristige Corona-Strategie (Vorschlag)

Aus Vierte Gewalt
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In diesem Artikel beleuchten wir die Frage, wie eine langfristige Corona-Politik in der Schweiz aussehen könnte.


Massnahmen zur Senkung der Infektionszahlen

Auslastung der Spitäler allgemein und der Intensivstationen als Hauptkriterium

Tabelarische Übersicht der 3 Stufen

Fallzahlen nach Quartalen für die gesamte Schweiz
Pandemie-
Stufe
Patienten
auf ICU
Massnahmen
3 305 (35%
von 870)
  • Besondere Lage gemäss Epidemiengesetz.
  • Für öffentliche zugängliche Innenräume gilt 2G+
    (Geimpft oder Genesen mit Maskenpflicht)
    und eine Kapazitätsbeschränkung auf 1 Person pro 10 m2 Fläche.
  • Veranstaltungen über 300 Personen sind verboten.
  • Bei Sport und Kultur und anderen Freizeitaktivitäten gilt 2G+
    (Geimpft oder Genesen mit Maskenpflicht) und eine Beschränkung auf 25 Leute und Kontaktdatenerhebung.
  • Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen.
  • Alle öffentlichen Schulen sind geschlossen (Fern-Unterricht).
  • Homeoffice-Pflicht, wo es möglich ist.
  • Die Kantone dürfen strengere Bestimmungen erlassen.
2 218 (25%
von 870)
  • Besondere Lage gemäss Epidemiengesetz.
  • Für öffentliche zugängliche Innenräume gilt 3G+
    (Geimpft, Genesen oder Getestet plus Maskenpflicht..).
  • Grossveranstaltungen sind auf 1'000 Personen und auf maximal 1 Person pro 10 m2 beschränkt und es gilt Maskenpflicht.
  • Bei Sport und Kultur und anderen Freizeitaktivitäten gilt 3G
    (Geimpft, Genesen oder Getestet mit Maskenpflicht) und eine Beschränkung auf 1 Person pro 10 m2 und Kontaktdatenerhebung.
  • Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen.
  • Homeoffice-Empfehlung.
  • Die Kantone dürfen strengere Bestimmungen erlassen.
1 87 (10%
von 870)
  • Besondere Lage gemäss Epidemiengesetz.
  • Für öffentliche zugängliche Innenräume, im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden gilt Maskenpflicht.
  • Die Kantone dürfen Ausnahmen für die Maskenpflicht beschliessen.


Rechtliche Ausgestaltung

Die Covid-Verordnung oder das Covid-Gesetz sollte als befristetes Gesetz bis am 30.Juni 2025 gültig sein und den genauen Massnahme-Katalog für alle 3 Stufen beinhalten.

Die Feststellung obliegt alleine dem Eidgenössischen Departement des Inneren EDI, das jedoch kaum einen Ermessensspielraum besitzt.

Ins Gesetz kämen die erprobten und wissenschaftlich anerkannten Massnahmen.


Auswirkungen auf die Schweiz, wenn das Gesetz 2022 schon gelten würde

Hätte so ein Gesetz seit 1.Dezember 2021 Gültigkeit, so wäre der Verlauf bisher wie folgt gewesen:

Am Freitag, 3.Dezember 2021 lag der 7-Tage-Schnitt bei 243 Patienten auf den Intensivstationen. Somit hätte das EDI festgestellt, dass die Massnahmen


Fallzahlen nach Quartalen für die gesamte Schweiz
Datum Anzahl Intensiv-Patienten
mit Covid 19 (15-Tage-Schnitt)
Neu gültige Phase ab
folgendem Montag
3.Dezember 2021 243 Phase 2
24.Dezember 2021 315 Phase 3
7.Januar 2022 286 Phase 2

Somit wäre klar gewesen: Vom 6. bis 26.Dezember 2021 wäre Phase 2 aktiv gewesen.

Vom 27.Dezember 2021 bis zum 9.Januar 2022 wäre Phase 3 gültig gewesen.

Vom 10.Januar 2022 bis zum 30.Januar 2022 wäre Phase 2 gültig gewesen.