Langfristige Corona-Strategie (Vorschlag)

Aus Vierte Gewalt
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In diesem Artikel beleuchten wir die Frage, wie eine langfristige Corona-Politik in der Schweiz aussehen könnte.


Massnahmen zur Senkung der Infektionszahlen

Auslastung der Spitäler allgemein und der Intensivstationen als Hauptkriterium

Massnahmen Stufe 3

Während sich die Pandemie in Stufe 3 befindet, gilt die ausserordentliche Lage.

Neben den Massnahmen der Stufe 1 und 2 gelten zusätzlich: Für öffentlich zugängliche Innenräume (Restaurants, Kultur, Sport) gelten Kapazitätsbeschränkunken von 10 Leuten sowie 2G+ (Genesen oder Geimpft in den letzten 9 Monaten plus Maskenpflicht).

Kriterien für Inkraftsetzung der Stufe 3

Stufe 3 sollte durch das Eidgenössische Departement des Inneren in Kraft gesetzt werden, wenn die Auslastung der Intensivstationen 35% (also 350 von 870 Intensiv-Care-Unit-Plätze durch Covid-Patienten belegt) der offiziellen schweizweiten Kapazität im 7-Tage-Schnitt überschreitet. Dies sollte jeweils am Freitag festgestellt werden und die Massnahmen-Verschärfungen würden am folgenden Montag in Kraft treten. Alle Veranstaltungen über 300 Personen sind verboten. Es gilt eine Homeoffice-Pflicht.

Kriterien für Rückstufung auf Stufe 2

Sobald die Auslastung der Intensivstationen im 7-Tage-Schnitt an einem Freitag unter den Schwellwert für die Inkraftsetzung der Stufe 3 gesunken ist, gilt ab dem folgenden Montag wieder Stufe 2.

Massnahmen Stufe 2

Während sich die Pandemie in Stufe 2 befindet, gilt die besondere Lage.

Neben den Massnahmen der Stufe 1 gelten zusätzlich: Für öffentlich zugängliche Innenräume (Restaurants, Kultur, Sport) 3G (Genesen oder Geimpft oder Getestet). Bei Grossveranstaltungen Kapazitätsbeschränkung auf zwei Drittel der Plätze. Es gilt eine Homeoffice-Empfehlung.

Kriterien für Inkraftsetzung der Stufe 2

Stufe 2 sollte durch das Eidgenössische Departement des Inneren in Kraft gesetzt werden, wenn die Auslastung der Intensivstationen 25% (also 218 von 870 Intensiv-Care-Unit-Plätze durch Covid-Patienten belegt) der offiziellen schweizweiten Kapazität im 7-Tage-Schnitt überschreitet. Dies sollte jeweils am Freitag festgestellt werden und die Massnahmen-Verschärfungen würden am folgenden Montag in Kraft treten.

Kriterien für Rückstufung auf Stufe 1

Sobald die Auslastung der Intensivstationen im 7-Tage-Schnitt an einem Freitag unter den Schwellwert für die Inkraftsetzung der Stufe 2 gesunken ist, gilt ab dem folgenden Montag wieder Stufe 1.

Massnahmen Stufe 1

Während sich die Pandemie in Stufe 1 befindet, gilt die besondere Lage. Für den öffentlichen Verkehr und Einkaufsläden gilt Maskenpflicht.

Kriterien für Inkraftsetzung der Stufe 1

Stufe 1 sollte durch das Eidgenössische Departement des Inneren in Kraft gesetzt werden, wenn die Auslastung der Intensivstationen 15% (also 131 von 870 Intensiv-Care-Unit-Plätze durch Covid-Patienten belegt) der offiziellen schweizweiten Kapazität im 7-Tage-Schnitt überschreitet. Dies sollte jeweils am Freitag festgestellt werden und die Massnahmen-Verschärfungen würden am folgenden Montag in Kraft treten.

Kriterien für Rückstufung auf Stufe 0

Sobald die Auslastung der Intensivstationen im 7-Tage-Schnitt an einem Freitag unter den Schwellwert für die Inkraftsetzung der Stufe 1 gesunken ist, gelten ab dem folgenden Montag keine Massnahmen mehr.

Massnahmen Stufe 0

Auf Stufe 0 gelten keinerlei Massnahmen mehr.