Langfristige Corona-Strategie (Vorschlag)
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In diesem Artikel beleuchten wir die Frage, wie eine langfristige Corona-Politik in der Schweiz aussehen könnte.
Massnahmen zur Senkung der Infektionszahlen
Auslastung der Spitäler allgemein und der Intensivstationen als Hauptkriterium
Massnahmen Stufe 3
Während sich die Pandemie in Stufe 3 befindet, gilt ausserordentliche Lage. Für öffentlich zugängliche Innenräume (Restaurants, Kultur, Sport) gelten Kapazitätsbeschränkunken von 10 Leuten sowie 2G+ (Genesen oder Geimpft in den letzten 9 Monaten plus Maskenpflicht).
Kriterien für Inkraftsetzung der Stufe 3
Stufe 3 sollte durch das Eidgenössische Departement des Inneren in Kraft gesetzt werden, wenn die Auslastung der Intensivstationen 35% (also 350 von 870 Intensiv-Care-Unit-Plätze durch Covid-Patienten belegt) der offiziellen schweizweiten Kapazität im 7-Tage-Schnitt überschreitet. Dies sollte jeweils am Freitag festgestellt werden und die Massnahmen-Verschärfungen würden am folgenden Montag in Kraft treten.
Kriterien für Rückstufung auf Stufe 2
Massnahmen Stufe 2
Kriterien für Inkraftsetzung der Stufe 2
Stufe 2 sollte durch das Eidgenössische Departement des Inneren in Kraft gesetzt werden, wenn die Auslastung der Intensivstationen 25% (also 218 von 870 Intensiv-Care-Unit-Plätze durch Covid-Patienten belegt) der offiziellen schweizweiten Kapazität im 7-Tage-Schnitt überschreitet. Dies sollte jeweils am Freitag festgestellt werden und die Massnahmen-Verschärfungen würden am folgenden Montag in Kraft treten.
Kriterien für Rückstufung auf Stufe 1
Massnahmen Stufe 1
Kriterien für Inkraftsetzung der Stufe 1
Stufe 1 sollte durch das Eidgenössische Departement des Inneren in Kraft gesetzt werden, wenn die Auslastung der Intensivstationen 15% (also 131 von 870 Intensiv-Care-Unit-Plätze durch Covid-Patienten belegt) der offiziellen schweizweiten Kapazität im 7-Tage-Schnitt überschreitet. Dies sollte jeweils am Freitag festgestellt werden und die Massnahmen-Verschärfungen würden am folgenden Montag in Kraft treten.