Bearbeitungsregeln: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Verstoss dagegen kann zu Sperrungen führen.
Ein Verstoss dagegen kann zu Sperrungen führen.


Um Verstösse zu melden und beispielsweise die komplette Löschung eines Abschnitts in einem Artikel zu verlangen (damit er auch aus der Versionsgeschichte gelöscht wird), [[Vierte-Gewalt.ch|klicken Sie hier für eine Kontaktaufnahme.]]
Um Verstösse zu melden und beispielsweise die komplette Löschung eines Abschnitts in einem Artikel zu verlangen (damit er auch aus der Versionsgeschichte gelöscht wird), [[Vierte-Gewalt.ch#Kontaktm%C3%B6glichkeiten|klicken Sie hier für eine Kontaktaufnahme.]]


= Bearbeitungsregeln =
= Bearbeitungsregeln =
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! scope="row"| Neue Benutzer
! scope="row"| Neue Benutzer
| Alle registrierten Benutzer, die keiner anderen Gruppe angehören.
| Alle registrierten Benutzer, die keiner anderen Gruppe angehören.
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* Seiten bearbeiten, jedoch nicht erstellen.
* Seiten erstellen und bearbeiten.
* Diskussionsseiten können erstellt werden.
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! scope="row"| Level 1 Mitglied
! scope="row"| Level 1 Mitglied
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* Mindestens 7 altes Benutzerkonto
* Mindestens 10 Tage altes Benutzerkonto
* mit mindestens 3 durchgeführten Bearbeitungen.
* mit mindestens 10 durchgeführter Bearbeitungen.
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* Seiten erstellen und bearbeiten.
*Dateien und Seiten verschieben (umbenennen).  (Aber keine Dateien hochladen).
*E-Mails an andere User senden.
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! scope="row"| Level 2 Mitglied
! scope="row"| Level 2 Mitglied
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* Mindestens 3 Monate altes Benutzerkonto
* mit mindestens 100 durchgeführten Bearbeitungen.
| Gleiche Rechte wie Level 1 und zusätzlich
* Verlauf von 2 Seiten zusammenführen.
*Mehrere Änderungen eines Benutzers mit einem Klick rückgängig machen (Rollback).
*Dateien und Seiten ohne Weiterleitungen verschieben.
*Automatisch bestätigter User.
*Kann Seiten als überprüft markieren.
*Selber bearbeitete Seiten sind automatisch als überprüft markiert.
*Dateien hochladen.
*Seiten und Dateien löschen.
*Gelöschte Seiten und Dateien ansehen.
*User sperren.
*Kann User auf Level 1 befördern.
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! scope="row"| Level 3 Mitglied
! scope="row"| Level 3 Mitglied
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* Mindestens 3 Jahre altes Benutzerkonto
* mit mindestens 1'000 durchgeführten Bearbeitungen.
| Gleiche Rechte wie Level 2 und zusätzlich
* Keine Einschränkungen durch Bearbeitungs-Limits (SPAM-Schutz).
*Kann Dateien und Seiten so löschen, dass sie auch vor Level 2 Usern nicht sichtbar sind.
*Kann auch Seiten mit grosser Versionsgeschichte löschen.
*Kann auch gelöschte Log-Einträge einsehen.
*Sich selbst entsperren.
*Kann Seiten schützen.
*Kann User auf Level 1, 2 und 3 befördern.
*Kann die automatische Beförderung von einzelnen Usern deaktivieren.
*die Untersuchen- und ChekUser-Funktionen zur Prüfung von IP-Adressen, etc. nutzen.
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! scope="row"| Administratoren
! scope="row" | Administratoren
| Manuelle Zuweisung durch Bürokraten.
| Manuelle Zuweisung durch Bürokraten.
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* Fast gleiche Rechte wie Level 3 (etwas weniger).
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! scope="row"| Bürokraten
! scope="row"| Bürokraten
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| Können Administrator-Rechte vergeben.
| Können Administrator-Rechte vergeben.
|}
|}
Durch den automatischen stufenweisen Aufstieg erhalten alle Benutzer, die lange genug dabei und genügend fleissig sind, automatisch mehr Verantwortung.


== Allgemeine Bestimmungen ==
== Allgemeine Bestimmungen ==
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Eine Ausnahme von der Anonymität gilt, wenn eine der folgenden Umstände zutrifft:
Eine Ausnahme von der Anonymität gilt, wenn eine der folgenden Umstände zutrifft:
* Die Person übt ein Amt aus, in welches sie durch das Volk oder das Parlament gewählt wird;
* Die Person übt ein Amt aus, in welches sie durch das Volk oder das Parlament gewählt wird;
* Die Person ist im gleichen Zusammenhang selber mit dem richtigen Namen an die Öffentlichkeit gegangen;
* die Person ist im gleichen Zusammenhang selber mit dem eigenen Namen an die Öffentlichkeit gegangen;
* Die [[Benutzer:Oberaufsicht|Oberaufsicht]] oder ein Administrator haben die richtigen Personalien der Beteiligten verlangt (diesesfalls dürfen die Daten diesen Administratoren mitgeteilt werden).
* der Name der Person ist im selben Zusammenhang durch mehrere Veröffentlichungen in mehreren schweizer Tageszeitungen der Öffentlichkeit bereits bekannt.
 


Beispiel:
Beispiel:

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