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Da das gleiche Thema (zB Sozialhilfe, Steuerrecht, Strassenverkehr) auch immer von der gleichen Kammer beurteilt werden würde, wäre die Einheitlichkeit der Rechtssprechung gewahrt.
Da das gleiche Thema (zB Sozialhilfe, Steuerrecht, Strassenverkehr) auch immer von der gleichen Kammer beurteilt werden würde, wäre die Einheitlichkeit der Rechtssprechung gewahrt.


Derzeit gibt es 38 ordentliche Richter (16 Frauen, 22 Männer) und 19 nebenamtliche Richter<ref>[https://www.bger.ch/index/federal/federal-inherit-template/federal-faq/federal-faq-14.htm FAQ auf der Seite des Bundesgerichts]</ref>.
Derzeit gibt es 38 ordentliche Richter (16 Frauen, 22 Männer) und 19 nebenamtliche Richter<ref name=":0">[https://www.bger.ch/index/federal/federal-inherit-template/federal-faq/federal-faq-14.htm FAQ auf der Seite des Bundesgerichts]</ref>.


Den Gerichtsmitgliedern ist es '''untersagt''', neben ihrer Tätigkeit als Bundesrichter oder Bundesrichterin eine entgeltliche Tätigkeit auszuüben. Sie haben den Status von Magistratspersonen. Neben den 38 ordentlichen Gerichtsmitgliedern gibt es 19 '''nebenamtliche''' Bundesrichterinnen und Bundesrichter.
Den Gerichtsmitgliedern ist es '''untersagt''', neben ihrer Tätigkeit als Bundesrichter oder Bundesrichterin eine entgeltliche Tätigkeit auszuüben. Sie haben den Status von Magistratspersonen. Neben den 38 ordentlichen Gerichtsmitgliedern gibt es 19 '''nebenamtliche''' Bundesrichterinnen und Bundesrichter.<ref name=":0" />


Man untersagt also den Bundesrichtern nebenamtliche Tätigkeiten (was sinnvoll ist), aber nochmals halb so viele Bundesrichter, die das nur nebenamtlich machen, kommen hinzu.
Man untersagt also den Bundesrichtern nebenamtliche Tätigkeiten (was sinnvoll ist), aber nochmals halb so viele Bundesrichter, die das nur nebenamtlich machen, kommen hinzu.
Bei der Stellenerhöhung kann man nicht zu langsam vorgehen, da die Bundesrichter etwa 1 Jahr im Rückstand mit den Fällen sind, und die Erhöhung nicht nur so sein muss, dass sie mit der Arbeit nachkommen, sondern der Pendenzenberg müsste über 5 Jahre abgebaut werden können.
Um die Belastung auf ein sinnvolles Niveau zu senken, bräuchte man vielleicht 20 bis 50% mehr Stellen. Heute dürften es zwischen 40 und 50 Vollzeitstellen sein (inklusive nebenamtlichen Richtern).
Das Bundesgericht verfügt über zwei zivilrechtliche Abteilungen, zwei öffentlich-rechtliche Abteilungen, eine strafrechtliche Abteilung sowie zwei sozialrechtliche Abteilungen. Der Sitz des Bundesgerichts ist in Lausanne; die beiden sozialrechtlichen Abteilungen haben ihren Standort in Luzern.<ref>[https://www.bger.ch/index/federal/federal-inherit-template/federal-faq/federal-faq-16.htm FAQ des Bundesgerichts]</ref>
'''Der Generalsekretär'''
Der Generalsekretär wird vom Gesamtgericht nominiert. Er führt die Verwaltung des Gerichts einschliesslich der wissenschaftlichen Dienste. Zudem leitet er das Sekretariat des Gesamtgerichts, der Präsidentenkonferenz und der Verwaltungskommission.
'''Die Gerichtsschreiber und die Gerichtsschreiberinnen'''
Am Bundesgericht gibt es rund 150 Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber. Sie unterstützen die Bundesrichterinnen und Bundesrichter, unter anderem bei der Entscheidfindung und der Redaktion der Urteile.
'''Das Generalsekretariat und die Dienste'''
Neben Gerichtsmitgliedern, Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern verfügt das Bundesgericht über eine in verschiedene Dienste gegliederte Verwaltung mit 185 weiteren Mitarbeitenden. Diese erledigen alle logistischen und administrativen Geschäfte des Gerichts und besorgen die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.<ref>[https://www.bger.ch/index/federal/federal-inherit-template/federal-richter.htm FAQ des Bundesgerichts]</ref>
Es stellt sich da die Frage, ob die Zahl der Gerichtsschreiber auch erhöht werden müsste oder nicht. Ich meine tendenziell nein oder wenn, dann nur eine leichte Erhöhung.
Insgesamt sinnvoll scheint dieser '''Vorschlag''' zu sein:
# Abschaffung der nebenamtlichen Richter.
# Erhöhung der Anzahl vollamtlicher Richter von 38 auf 70.  Dies entspräche einer Steigerung um rund 40%, wenn man vorher von rund 50 Vollzeitstellen ausginge.
# Keine Erhöhung der Gerichtsschreiberstellen, da diese sich auf die Kernaufgaben beschränken sollten und die eigentliche Urteilsfindung Sache der Richter und nicht der Schreiber ist.
Die Abschaffung




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