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Es stellt sich da die Frage, ob die Zahl der Gerichtsschreiber auch erhöht werden müsste oder nicht. Ich meine tendenziell nein oder wenn, dann nur eine leichte Erhöhung.
Es stellt sich da die Frage, ob die Zahl der Gerichtsschreiber auch erhöht werden müsste oder nicht. Ich meine tendenziell nein oder wenn, dann nur eine leichte Erhöhung.


=== Vorschlag einer Stellenerhöhung ===
Insgesamt sinnvoll scheint dieser '''Vorschlag''' zu sein:
Insgesamt sinnvoll scheint dieser '''Vorschlag''' zu sein:


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!Jahr
!Jahr
!Rente
!Rente
!Relative
Veränderung
|-
|-
|2023
|2023
|3'450
|3'450
|4,5%
|-
|-
|2024
|2024
|3'600
|3'600
|4,3%
|-
|-
|2025
|2025
|3'750
|3'750
|4,2%
|-
|-
|2030
|2030
|4'500
|4'500
|3,4%
|-
|-
|2035
|2035
|5'250
|5'250
|2,9%
|-
|-
|2040
|2040
|6'000
|6'000
|2,6%
|-
|-
|2045
|2045
|6'750
|6'750
|2,3%
|-
|-
|2050
|2050
|7'500
|7'500
|2,0%
|}
|}
Parallel dazu müsste das Rentenalter angepasst werden: Es sollte ein von der Branche abhängies Rentenalter zwischen 60 und 70 Jahren geben. Wer im Büro arbeitet usw, soll bis 70 arbeiten. Bauarbeiter usw sollen mit 60 Jahren pensioniert werden können.<br />
Parallel dazu müsste das Rentenalter angepasst werden: Es sollte ein von der Branche abhängies Rentenalter zwischen 60 und 70 Jahren geben. Wer im Büro arbeitet usw, soll bis 70 arbeiten. Bauarbeiter usw sollen mit 60 Jahren pensioniert werden können.<br />


Angesichts der Inflation (Teuerung) ist das nicht besonders viel und auch kein starker Anstieg.<br />
Angesichts der Inflation (Teuerung) ist das nicht besonders viel und auch kein starker Anstieg.<br />
Die Preise dürften von 2030 bis 2060 sich auch beinahe verdoppeln, daher ist eine Verdoppelung der Rente durchaus berechtigt.


Von 2022 auf 2023 wäre (wenn es das System schon gäbe) die Erhöhung 4,5% und damit tiefer als die reale Inflation. Und in dem Modell sinkt die prozentuale Veränderung von Jahr zu Jahr, dh einerseits ist die Teuerung ungefähr eingepreist, andererseits wird von einer langfristig sinkenden Teuerung ausgegangen. Die Beträge sind also definitiv nicht zu hoch, auch wenn aus Sicht des Jahres 2022 eine Grundrente von 7'500 CHF als übermässig hoch erscheint. Das dürfte heutiger Kaufkraft von ca. 4'000 CHF entsprechen.
'''Gegenvorschlag'''
Ich ([[Benutzer:Antagonist]]) habe ich einen Gegenvorschlag:
Die Formel oben mag ja gut gewesen sein, die Ansätze aber zu hoch.
Ich fordere, dass die AHV-Rente und ein [[gesetzlicher Mindestlohn]] genau gleich hoch sind und zwar wie folgt:
{| class="wikitable"
!Jahr
!Rente
!Relative
Veränderung
|-
|2023
|4'600
|4,5%
|-
|2024
|4'800
|4,3%
|-
|2025
|5'000
|4,2%
|-
|2030
|6'000
|3,4%
|-
|2035
|7'000
|2,9%
|-
|2040
|8'000
|2,6%
|-
|2045
|9'000
|2,3%
|-
|2050
|10'000
|2,0%
|}
Eine Rente von 6'000 CHF im Jahr 2030 mag aus heutiger Sicht hoch erscheinen. Ein Mindestlohn mag noch höher erscheinen.
Aber angesichts der Inflation von 5 bis 10%, die es in der Schweiz 2022 und wahrscheinlich auch 2023 noch gibt, ist das nicht so viel.
6'000 CHF im Jahr 2030 ist von der Kaufkraft her vielleicht nur so viel wie 4'500 CHF heute. Und das ist doch eine faire, nicht übertriebene, Rente. Die Pensionskassen könnte man abschaffen, und Ergänzungsleistungen gäbe es auch nur noch in speziellen Situationen (Heimaufenthalt, hohe Krankheitskosten, etc.)
Die Erhöhung 2023 und 2024 läge nach diesen Modellen deutlich unter der realen Teuerung. Irgendwann dann darüber, was aber ganz ok wäre.
Da es zudem auch die Mindestlöhne betrifft, bräuchte es weniger Lohnverhandlungen, die Wirtschaft könnte besser planen, und es würde mehr Geld für die unteren Lohnstufen aufgewendet, statt für die oberen Lohnstufen.
[[Benutzer:Antagonist]]
'''Weiterer Vorschlag'''
Da könnte man niedriger anfangen, aber mit einer stärkeren Erhöhung. 2020 bei 0 beginnend, jährlich 300 mehr.
Dies hätte den Vorteil, dass die Beträge auch bei sehr hoher Inflation (über 5%) nicht speziell angepasst werden müssten vor 2050.
{| class="wikitable"
|+
!Jahr
!Rente
!Relative
Veränderung
|-
|2025
|1'500
|25,0%
|-
|2030
|3'000
|11,1%
|-
|2035
|4'500
|7,1%
|-
|2040
|6'000
|5,3%
|-
|2045
|7'500
|4,2%
|-
|2050
|9'000
|3,4%
|}
Die Erhöhungen mögen sehr hoch erscheinen.
Aufgrund der Inflation wird jedoch ein Betrag von 5'000 CHF aus dem Jahr 2022 im Jahr 2050 vielleicht noch die Hälfte wert sein. Das bedeutet: Die 9'000 CHF im Jahr 2050 entsprächen rund 4'500 CHF im Jahr 2022. Und 4'500 sind als Rente (wenn es keine Ergänzungsleistungen und keine Pensionskassen mehr gibt) nicht extrem viel.
Man kann alternativ auch die jährliche Rente berechnen, welche zugleich einen gesetzlichen Mindestlohn (für 100% Beschäftigung) entsprechen könnte:
{| class="wikitable"
|+
!Jahr
!Jährliche
Rente
!Relative
Veränderung
|-
|2030
|30'000
|11,1%
|-
|2035
|45'000
|7,1%
|-
|2040
|60'000
|5,3%
|-
|2045
|75'000
|4,2%
|-
|2050
|90'000
|3,4%
|}
Und das könnte man weiter ausbauen als Mindestlohn-System, siehe nächster Abschnitt.
Daten zusammen gefasst, und davon ausgehend, dass der Wert für 2035 der Startwert ist:
{| class="wikitable"
|+
!Jahr
!Jährliche
Rente
!Monatliche
Rente
!Relative
Veränderung
|-
|2025-
2035
|45'000
|3'750
|7,1%
|-
|2040
|60'000
|5'000
|5,3%
|-
|2045
|75'000
|6'250
|4,2%
|-
|2050
|90'000
|7'500
|3,4%
|-
|2075
|165'000
|13'750
|1,9%
|-
|2100
|240'000
|20'000
|1,3%
|}
[[Benutzer:Antagonist]] am 19.April 2022
== Mindestlöhne ==
Angelehnt an das faire Rentensystem weiter oben, könnte man auch faire Mindestlöhne einführen.
Die Wochenarbeitszeit könnte ja so berechnet sein:
Anzahl Jahre bis 2120, durch 2 (zB 2030 gäbe das 45). Dies führt zu jährlich einer halben Stunde weniger Arbeitszeit.
Ferientage wären: 2-stellige Jahreszahl minus 10. (zB 2035 = 25 Ferientage).
Diese Steigerungen würde ich ab 2035 anwenden.
Als Basis nehme ich 250 Arbeitstage pro Jahr (52 Wochen mal 5 Tage, abzüglich einiger Feiertage).
{| class="wikitable"
|+
!Jahr
!Jährlicher
Mindestlohn
!Relative
Veränderung
!Ferientage
!Maximale
Wochenarbeitszeit
!Jahres-
arbeits-
zeit
!Mindeststundenlohn
|-
|2025
bis
2035
|45'000
|0%
|25
|42,5
|225
<nowiki>*</nowiki>8,5 =
1'912,5
|45'000 / 1'912,5 =
23,53
|-
|2040
|60'000
|5,3%
|30
|40
|220
<nowiki>*</nowiki>8 =
1'760
|60'000 / 1'760 =
34,09
|-
|2045
|75'000
|4,2%
|35
|37,5
|
|
|-
|2050
|90'000
|3,4%
|40
|35
|215
<nowiki>*</nowiki>7 =
1'505
|90'000 / 1'505 =
59,80
|-
|2075
|
|
|65
|22,5
|
|
|-
|2100
|
|
|90
|10
|
|
|}
[[Benutzer:Antagonist]] am 19.April 2022
== Vereinheitlichung von Mindestlohn, Renten und Steuern ==
Vorschlag von [[Benutzer:Antagonist]] vom 20.April 2022
* JZ = 2-stellige Jahreszahl (zB 2022 = JZ 22).
* Jährliche Summe = JZ * 1'800
* Monatliche Summe = JZ * 150
{| class="wikitable"
|+
!Jahr
!Jährliche
Lohnsumme
Rente
!Monatliche
Lohnsumme
Rente
!Relative
Veränderung
|-
|2023
|41'400
|3'450
|4,5%
|-
|2024
|43'200
|3'600
|4,3%
|-
|2025
|45'000
|3'750
|4,2%
|-
|2030
|54'000
|4'500
|3,4%
|-
|2035
|63'000
|5'250
|2,9%
|-
|2040
|72'000
|6'000
|2,6%
|-
|2045
|81'000
|6'750
|2,3%
|-
|2050
|90'000
|7'500
|2,0%
|}
Dies wären die neuen AHV-Renten. Pensionskassen werden aufgelöst/ausbezahlt bzw. Vermögen wandert in die AHV.
Ergänzungsleistungen gibt es nur noch für spezielle Bedürfnisse (Hilfsmittel, Heimaufenthalt, etc).
Das Steuersystem würde auch vereinheitlicht und angepasst:
Es gibt einen Steuerfreibetrag auf Einkommen. Einkommen darüber zahlen 50% des Betrages über dem Steuerfreibetrag SFB.
Der SFB beträgt 100'000 CHF.
Ein paar Beispiele für die Steuerhöhe:
{| class="wikitable"
|+Beispiele für zu bezahlende Steuern
!Steuerbares
Einkommen
!Zu zahlende
Steuern
!Persönlicher
Steuersatz
|-
|Bis 100'000
|0
|0%
|-
|125'000
|12'500
|10%
|-
|150'000
|25'000
|16,7%
|-
|200'000
|50'000
|25%
|-
|250'000
|75'000
|30%
|-
|500'000
|200'000
|40%
|-
|1'000'000
|450'000
|45%
|}
Die realen Steuern steigen mit diesem System automatisch jährlich, weil die Löhne auch steigen und immer mehr Leute steuerpflichtig werden bzw. ein Steuerbares Einkommen überschreiten.
Heute verdient ein Durchschnittsverdiener vielleicht 70'000 CHF im Jahr und müsste gar keine Steuern bezahlen. Im Jahr 2050 verdient (aufgrund der Inflation und des steigenden Wohlstandes) ein Durchschnittsverdiener vielleicht 150'000 CHF und zahlt entsprechend 1/6 seines Einkommens als Steuern (siehe Beispiel-Tabelle).
In den 30er Jahren würde also der Mittelstand etwas belastet, während die ärmeren Schichten keine Steuern zahlen.
In den 60er Jahren zahlen dann alle Leute viel, auch ein Durchschnittsverdiener zahlt dann vielleicht rund 20% seines Einkommens an Steuern.
Am ende des Jahrhunderts, wenn der Franken beispielsweise nur noch einen Drittel von heute Wert ist, und ein Durchscnittslohn vielleicht 250'000 CHF im Jahr beträgt, zahlen halt Durchschnittsverdiener einen persönlichen Steuersatz von 30%. Dies mag viel erscheinen,aber der Freibetrag könnte ja angepasst werden gegen ende des Jahrhunderts.
== Durchsuchung Innenministerium Baden-Wü ==
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/innenminister-strobl-bestaetigung-staatsanwaltschaft-100.html
== Kantonspolizei Aargau bespitzelt Staatsanwälte illegal ==
Genau das was im Titel steht. Dies schreibt der [https://www.blick.ch/schweiz/mittelland/aargau/skandal-im-aargau-kantonspolizisten-sollen-staatsanwaelte-ausspioniert-haben-id17568773.html Blick]. Dieser wiederum stützt sich auf einen [https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/ohne-genehmigung-abgefangene-mails-und-illegale-buerodurchsuchung-kantonspolizisten-spionieren-staatsanwaelte-aus-ld.2303151?reduced=true ABO+-Artikel der Aargauer Zeitung].
== Komische Polizeieinsätze ==
Es gab im Mai oder anfang Juni einen Polizeieinsatz im Hürstwald, über den nur bekannt wurde, dass es kein Tötungsdelikt ist und man mit einer Person in den Wald ging, um etwas zu suchen.
Was war da los, dass Spezialeinheiten alles absicherten und absperrten, die Bevölkerung aber nicht informiert wird?
Wäre da eine Gefahr, hätte das Volk ein Recht auf Information.
Ohne Gefahr stellt sich die Frage, wieso es so ein Aufgebot braucht.
Es gab vor 2-3 Jahren einen Fall, wo die Stadtpolizei Zürich nach einem Taxi-Fahrer fahndete, der aus Italien kam. Es wurde schweizweit nach dem unbekannten Mann gefahndet, ohne dass (laut Polizei) eine Straftat vorlag, und ohne dass die Polizei einen Grund nannte (ausser es läge keine Straftat vor).
Da stellt sich schon die Frage: Kann die Polizei jeden ohne konkrete gesetzliche Grundlage zur Fahndung ausschreiben.
Und es gab den Fall im Kanton Wallis vor 2 bis 4 Jahren, wo jemand über 1 Woche festgehalten wurde, weil er nicht sprach und keinen Ausweis vorwies. Das kam auch in allen Zeitungen.
Kann die Polizei jemanden zur Identitätsfeststellung unbegrenzt lange festhalten?


==Quellen==
==Quellen==
<references />
<references />

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