Verständnisfehler in redaktionellen Medien
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Dies ist ein Artikel zum Thema Verständnisfehler in redaktionellen Medien und behandelt unter Anderem Fehler in Online-Zeitungen und anderen Medien, die durch mangelndes Verständnis für das Thema oder durch schlechte Recherche entstanden.
Beispiele Von Verständnisfehlern
SRF
Viele Kantone wollen die Quarantäne ganz abschaffen vom 17.01.2022
Im Artikel steht uA
- Die bestehenden Massnahmen des Bundesrates – so beispielsweise die Homeoffice-Pflicht, 2G in Restaurants oder 2G+ in Fitnesszentren und Diskotheken – würden bereits am 24. Januar auslaufen. Aufgrund der rasanten Ausbreitung der Virusvariante Omikron möchte sie der Bundesrat bis Ende März verlängern. Zudem hat er die Kantone aufgefordert, in weiteren Themenbereichen Stellung zu nehmen.
Am Ende des Artikels folgt eine Grafik mit dem Titel Diese Corona-Massnahmen gelten bis 31.März In der Grafik steht sinngemäss, es gelte vielerorts in Freizeitbereichen 2G, teilweise 2G+, bis am 31.März 2022. Und am Ende der Grafik/Tabelle steht unter In Konsultation mit Kantonen eine Liste von weiteren Punkten wie Kapazitätsbeschränkungen von Grossveranstaltungen, die bei den Kantonen in Konsultation seien.
Die Punkte, die bei den Kantonen in Konsultation sind, sind soweit richtig.
Allerdings ist der Titel Diese Corona-Massnahmen gelten bis 31.März falsch. Die Massnahmen gelten nach der heutigen Rechtslage bis zum 24.Januar 2022. Auch wenn sie sehr wahrscheinlich durch den Bundesrat verlängert werden, so ist zum Zeitpunkt der Artikel-Veröffentlichung unklar, ob die Verlängerungen bis zum 31.März 2022 (wie es der Bundesrat den Kantonen am 12.Januar 2022 vorschlug) oder bis zum 28.Februar 2022 (wie es die Mehrheit der Kantone in den Vernehmlassungen gewünscht hatte) verlängert wird.
Die Tabelle oder Grafik macht weiters den Eindruck, als ob nur die ganz unten stehenden 4 Themen in der Konsultation wären und nicht die Verlängerung der Massnahmen, obwohl die Verlängerung der Massnahmen wohl das Hauptthema sein dürften.
Interessant ist auch, dass nicht einfach nur ein Datum verwechselt wurde, denn sonst wäre unter dem Titel In Konsultation mit Kantonen trotzdem die Verlängerung der Massnahmen genannt worden. Es scheint sich viel eher um ein Verständnis-Problem zu handeln. Hätten die Schreibenden verstanden, dass gerade eine Verlängerung der Massnahmen bis 31.März ein sehr umstrittenes Thema der aktuellen Vernehmlassung ist, hätten sie nicht den 31.März 2022 einfügen können.
Bis jetzt wurde die Redaktion des SRF nicht darauf aufmerksam gemacht.