Langfristige Corona-Strategie (Vorschlag): Unterschied zwischen den Versionen

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Dies ist eine Vandalismus-Übung.
K (Dies ist eine Vandalismus-Übung.)
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== Auslastung der Spitäler allgemein und der Intensivstationen als Hauptkriterium ==
== Auslastung der Spitäler allgemein und der Intensivstationen als Hauptkriterium ==


Das Hauptkriterium sollte die Aus- und Überlastung der Intensivstationen sein. Offiziell sind es 870 zertifizierte Plätze in der Schweiz (Stand 26.Januar 2022).
Dies ist eine Vandalismus-Übung.
 
Anzumerken ist hierbei, dass ein Corona-Patient wesentlich mehr Pflege braucht als ein durchschnittlicher Intensiv-Patient.
Das heisst, ein Corona-Patient belegt faktisch 5 oder mehr Intensivbetten (von der Auslastung des Personals her).
 
Weiters ist anzumerken, dass wenn im Sommer die Fallzahlen niedrig sind, dies keine grosse Erholung für das Pflegepersonal auf den Intensiv-Stationen bedeutet.
Einerseits bleiben Corona-Patienten häufig 1 bis 2 Monate liegen.
Andererseits müssen dann zahlreiche verschobene notwendige aber nicht-dringliche Operationen verschoben werden.
Diese werdenn dann zB im Sommer 2022 nachgeholt, so dass vermehrt Patienten auf die Intensivstationen kommen (zur Überwachung oder wegen Komplikationen).


== Tabelarische Übersicht der 5 Stufen ==
== Tabelarische Übersicht der 5 Stufen ==
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| 435 (50% <br />von 870)
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|Dies ist eine Vandalismus-Übung.
* Ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz.
* Alle Läden ausser solche mit Artikeln des täglichen Bedarfs, sind geschlossen.
* Veranstaltungen in Innenräumen über 10 Personen oder im Freien über 50 Personen sind verboten.
* Sport, Kultur und alle anderen Freizeitaktivitäten mit über 10 Personen in Innenräumen oder über 50 Personen im Freien sind verboten.
* Bei Sport und Kultur, bei öffentlichen Veranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten gilt 2G+<br />(Geimpft oder Genesen mit Maskenpflicht plus negativem Test).
* Private Treffen mit über 10 Personen in Innenräumen oder über 50 Personen im Freien sind verboten.
* Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen.
* Alle Schulen und Hochschulen sind geschlossen (Fern-Unterricht).
* Homeoffice-Pflicht, wo es möglich ist.
* Die Kantone dürfen strengere Bestimmungen erlassen.
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= Rechtliche Ausgestaltung =
= Rechtliche Ausgestaltung =


Das Covid-Gesetz sollte befristet bis am 31.März 2025 sein.<br/>
Dies ist eine Vandalismus-Übung.
Falls Corona bis dahin immer noch gefährlich ist, müsste das Gesetz verlängert werden.
 
Darauf basierend würde es wie bisher die Covid-Verordnung des Bundesrates geben.<br/>
In dieser Verordnung wäre obiger Massnahme-Katalog definiert.<br/>
Es wäre auch definiert, dass das EDI die Feststellung trifft, welche Phase aktuell gilt.<br/>
Das EDI (Eidgenösssisches Departement des Inneren) würde diese Feststellung jeweils am Mittwoch treffen.<br/>
Die Verschärfung oder Lockerung würde dann ab Samstag in Kraft treten.
 
Die Feststellung obliegt alleine dem Eidgenössischen Departement des Inneren EDI, das jedoch kaum einen Ermessensspielraum besitzt.
 
In der Verordnung kann der Bundesrat auch vorsehen, dass durch einen Beschluss des Bundesrates im Einzelfall von obigem Automatismus abgewichen kann.<br/>
Dh wenn das EDI bzw. der Vorsteher des EDI die Massnahmen schwächer oder stärker als nach dem Katalog haben will, müsste er oder sie Antrag an den Bundesrat stellen.


= Auswirkungen auf die Schweiz, wenn das Gesetz 2022 schon gelten würde =
= Auswirkungen auf die Schweiz, wenn das Gesetz 2022 schon gelten würde =
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