94
Bearbeitungen
Zeile 44: | Zeile 44: | ||
* Veranstaltungen in Innenräumen über 10 Personen oder im Freien über 50 Personen sind verboten. | * Veranstaltungen in Innenräumen über 10 Personen oder im Freien über 50 Personen sind verboten. | ||
* Sport, Kultur und alle anderen Freizeitaktivitäten mit über 10 Personen in Innenräumen oder über 50 Personen im Freien sind verboten. | * Sport, Kultur und alle anderen Freizeitaktivitäten mit über 10 Personen in Innenräumen oder über 50 Personen im Freien sind verboten. | ||
* Bei Sport und Kultur, bei öffentlichen Veranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten gilt 2G+<br />(Geimpft oder Genesen mit Maskenpflicht plus negativem Test). | |||
* Private Treffen mit über 10 Personen in Innenräumen oder über 50 Personen im Freien sind verboten. | * Private Treffen mit über 10 Personen in Innenräumen oder über 50 Personen im Freien sind verboten. | ||
* Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen. | * Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen. | ||
Zeile 56: | Zeile 57: | ||
* Für öffentliche zugängliche Innenräume gilt 2G+<br />(Geimpft oder Genesen mit Maskenpflicht)<br />und eine Kapazitätsbeschränkung auf 1 Person pro 10 m2 Fläche. | * Für öffentliche zugängliche Innenräume gilt 2G+<br />(Geimpft oder Genesen mit Maskenpflicht)<br />und eine Kapazitätsbeschränkung auf 1 Person pro 10 m2 Fläche. | ||
* Veranstaltungen über 300 Personen sind verboten. | * Veranstaltungen über 300 Personen sind verboten. | ||
* Bei Sport und Kultur und anderen Freizeitaktivitäten gilt 2G+<br />(Geimpft oder Genesen mit Maskenpflicht) und eine Beschränkung auf 25 Leute und Kontaktdatenerhebung. | * Bei Sport und Kultur, bei öffentlichen Veranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten gilt 2G+<br />(Geimpft oder Genesen mit Maskenpflicht) und eine Beschränkung auf 25 Leute und Kontaktdatenerhebung. | ||
* Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen und in allen Schulen und Hochschulen. | * Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen und in allen Schulen und Hochschulen. | ||
* Homeoffice-Pflicht, wo es möglich ist. | * Homeoffice-Pflicht, wo es möglich ist. | ||
Zeile 66: | Zeile 67: | ||
* Besondere Lage gemäss Epidemiengesetz. | * Besondere Lage gemäss Epidemiengesetz. | ||
* Für öffentliche zugängliche Innenräume gilt Maskenpflicht. | * Für öffentliche zugängliche Innenräume gilt Maskenpflicht. | ||
* Bei Sport und Kultur, bei öffentlichen Veranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten gilt Maskenpflicht und eine Beschränkung auf 1 Person pro 10 m2 und Kontaktdatenerhebung. | |||
* Bei Sport und Kultur und anderen Freizeitaktivitäten gilt Maskenpflicht und eine Beschränkung auf 1 Person pro 10 m2 und Kontaktdatenerhebung. | |||
* Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen und in allen Schulen und Hochschulen. | * Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen und in allen Schulen und Hochschulen. | ||
* Homeoffice-Empfehlung. | * Homeoffice-Empfehlung. |