Langfristige Corona-Strategie (Vorschlag): Unterschied zwischen den Versionen

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* Veranstaltungen in Innenräumen über 10 Personen oder im Freien über 50 Personen sind verboten.
* Veranstaltungen in Innenräumen über 10 Personen oder im Freien über 50 Personen sind verboten.
* Sport, Kultur und alle anderen Freizeitaktivitäten mit über 10 Personen in Innenräumen oder über 50 Personen im Freien sind verboten.
* Sport, Kultur und alle anderen Freizeitaktivitäten mit über 10 Personen in Innenräumen oder über 50 Personen im Freien sind verboten.
* Bei Sport und Kultur, bei öffentlichen Veranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten gilt 2G+<br />(Geimpft oder Genesen mit Maskenpflicht plus negativem Test).
* Private Treffen mit über 10 Personen in Innenräumen oder über 50 Personen im Freien sind verboten.
* Private Treffen mit über 10 Personen in Innenräumen oder über 50 Personen im Freien sind verboten.
* Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen.
* Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen.
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* Für öffentliche zugängliche Innenräume gilt 2G+<br />(Geimpft oder Genesen mit Maskenpflicht)<br />und eine Kapazitätsbeschränkung auf 1 Person pro 10 m2 Fläche.
* Für öffentliche zugängliche Innenräume gilt 2G+<br />(Geimpft oder Genesen mit Maskenpflicht)<br />und eine Kapazitätsbeschränkung auf 1 Person pro 10 m2 Fläche.
* Veranstaltungen über 300 Personen sind verboten.
* Veranstaltungen über 300 Personen sind verboten.
* Bei Sport und Kultur und anderen Freizeitaktivitäten gilt 2G+<br />(Geimpft oder Genesen mit Maskenpflicht) und eine Beschränkung auf 25 Leute und Kontaktdatenerhebung.
* Bei Sport und Kultur, bei öffentlichen Veranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten gilt 2G+<br />(Geimpft oder Genesen mit Maskenpflicht) und eine Beschränkung auf 25 Leute und Kontaktdatenerhebung.
* Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen und in allen Schulen und Hochschulen.
* Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen und in allen Schulen und Hochschulen.
* Homeoffice-Pflicht, wo es möglich ist.
* Homeoffice-Pflicht, wo es möglich ist.
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* Besondere Lage gemäss Epidemiengesetz.
* Besondere Lage gemäss Epidemiengesetz.
* Für öffentliche zugängliche Innenräume gilt Maskenpflicht.
* Für öffentliche zugängliche Innenräume gilt Maskenpflicht.
* Grossveranstaltungen sind auf 1'000 Personen und auf maximal 1 Person pro 10 m2 beschränkt und es gilt Maskenpflicht.
* Bei Sport und Kultur, bei öffentlichen Veranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten gilt Maskenpflicht und eine Beschränkung auf 1 Person pro 10 m2 und Kontaktdatenerhebung.
* Bei Sport und Kultur und anderen Freizeitaktivitäten gilt Maskenpflicht und eine Beschränkung auf 1 Person pro 10 m2 und Kontaktdatenerhebung.
* Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen und in allen Schulen und Hochschulen.
* Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen und in allen Schulen und Hochschulen.
* Homeoffice-Empfehlung.
* Homeoffice-Empfehlung.
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