Langfristige Corona-Strategie (Vorschlag): Unterschied zwischen den Versionen

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= Rechtliche Ausgestaltung =
= Rechtliche Ausgestaltung =


Die Covid-Verordnung oder das Covid-Gesetz sollte als befristetes Gesetz bis am 30.Juni 2025 gültig sein und den genauen Massnahme-Katalog für alle 3 Stufen beinhalten.
Das Covid-Gesetz sollte befristet bis am 31.März 2025 sein.<br/>
Falls Corona bis dahin immer noch gefährlich ist, müsste das Gesetz verlängert werden.
 
Darauf basierend würde es wie bisher die Covid-Verordnung des Bundesrates geben.<br/>
In dieser Verordnung wäre obiger Massnahme-Katalog definiert.<br/>
Es wäre auch definiert, dass das EDI die Feststellung trifft, welche Phase aktuell gilt.<br/>
Das EDI (Eidgenösssisches Departement des Inneren) würde diese Feststellung jeweils am Mittwoch treffen.<br/>
Die Verschärfung oder Lockerung würde dann ab Samstag in Kraft treten.


Die Feststellung obliegt alleine dem Eidgenössischen Departement des Inneren EDI, das jedoch kaum einen Ermessensspielraum besitzt.
Die Feststellung obliegt alleine dem Eidgenössischen Departement des Inneren EDI, das jedoch kaum einen Ermessensspielraum besitzt.


Ins Gesetz kämen die erprobten und wissenschaftlich anerkannten Massnahmen.
In der Verordnung kann der Bundesrat auch vorsehen, dass durch einen Beschluss des Bundesrates im Einzelfall von obigem Automatismus abgewichen kann.<br/>
 
Dh wenn das EDI bzw. der Vorsteher des EDI die Massnahmen schwächer oder stärker als nach dem Katalog haben will, müsste er oder sie Antrag an den Bundesrat stellen.


= Auswirkungen auf die Schweiz, wenn das Gesetz 2022 schon gelten würde =
= Auswirkungen auf die Schweiz, wenn das Gesetz 2022 schon gelten würde =
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