Verständnisfehler in redaktionellen Medien

Aus Vierte Gewalt
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Dies ist ein Artikel zum Thema Verständnisfehler in redaktionellen Medien und behandelt unter Anderem Fehler in Online-Zeitungen und anderen Medien, die durch mangelndes Verständnis für das Thema oder durch schlechte Recherche entstanden.


Beispiele von Verständnisfehlern

SRF

Fragwürdiger 7-Tage-Schnitt auf SRF News

Auf der Newsseite des SRF steht jeweils der 7-Tage-Schnitt an gemeldeten Neuinfektionen. Dieser Schnitt ist allerdings problematisch. Weitere Erklärungen unter Interpretation der Corona-Fallzahlen.

Viele Kantone wollen die Quarantäne ganz abschaffen vom 17.01.2022

Im Artikel steht uA

Die bestehenden Massnahmen des Bundesrates – so beispielsweise die Homeoffice-Pflicht, 2G in Restaurants oder 2G+ in Fitnesszentren und Diskotheken – würden bereits am 24. Januar auslaufen. Aufgrund der rasanten Ausbreitung der Virusvariante Omikron möchte sie der Bundesrat bis Ende März verlängern. Zudem hat er die Kantone aufgefordert, in weiteren Themenbereichen Stellung zu nehmen.

Am Ende des Artikels folgt eine Grafik mit dem Titel Diese Corona-Massnahmen gelten bis 31.März In der Grafik steht sinngemäss, es gelte vielerorts in Freizeitbereichen 2G, teilweise 2G+, bis am 31.März 2022. Und am Ende der Grafik/Tabelle steht unter In Konsultation mit Kantonen eine Liste von weiteren Punkten wie Kapazitätsbeschränkungen von Grossveranstaltungen, die bei den Kantonen in Konsultation seien.

Die Punkte, die bei den Kantonen in Konsultation sind, sind soweit richtig.

Allerdings ist der Titel Diese Corona-Massnahmen gelten bis 31.März falsch. Die Massnahmen gelten nach der heutigen Rechtslage bis zum 24.Januar 2022. Auch wenn sie sehr wahrscheinlich durch den Bundesrat verlängert werden, so ist zum Zeitpunkt der Artikel-Veröffentlichung unklar, ob die Verlängerungen bis zum 31.März 2022 (wie es der Bundesrat den Kantonen am 12.Januar 2022 vorschlug) oder bis zum 28.Februar 2022 (wie es die Mehrheit der Kantone in den Vernehmlassungen gewünscht hatte) verlängert wird.

Die Tabelle oder Grafik macht weiters den Eindruck, als ob nur die ganz unten stehenden 4 Themen in der Konsultation wären und nicht die Verlängerung der Massnahmen, obwohl die Verlängerung der Massnahmen wohl das Hauptthema sein dürften.

Interessant ist auch, dass nicht einfach nur ein Datum verwechselt wurde, denn sonst wäre unter dem Titel In Konsultation mit Kantonen trotzdem die Verlängerung der Massnahmen genannt worden. Es scheint sich viel eher um ein Verständnis-Problem zu handeln. Hätten die Schreibenden verstanden, dass gerade eine Verlängerung der Massnahmen bis 31.März ein sehr umstrittenes Thema der aktuellen Vernehmlassung ist, hätten sie nicht den 31.März 2022 einfügen können.

Vorgeschlagene Korrekturen

  • Der Titel müsste auf "Diese Corona-Massnahmen gelten bis 24.Januar" geändert werden.
  • Unter "In Konsultation mit Kantonen" müsste der zusätzliche Punkt "Verlängerung der obigen Massnahmen bis am 31.März 2022" stehen.

Die Redaktion des SRF wurde am 19.Januar 2022 um 00:11 Uhr per E-Mail über den Fehler und über diesen Artikel informiert. Am Mittag des 19.Januar 2022 war der Artikel gemäss obiger Kritik korrigiert.

Watson

Was uns die Zahlen vom BAG sagen – und was nicht, 18.01.2022

Hier erklärt uns Watson, was uns die Zahlen vom BAG sagen und was nicht. Aber ist dem auch so?

Im Artikel steht:

Eine symptomfreie Person macht einen Antigen-Schnelltest. Dieser fällt positiv aus. Für dieses Resultat herrscht keine generelle Meldepflicht.
Positive Antigen-Tests sollten grundsätzlich mit einem zusätzlichen PCR-Einzeltest bestätigt werden. Für diese doppelte Testung gibt es aber keine Pflicht: Wenn die positiv getestete Person wegen fehlenden Symptomen darauf verzichtet oder sich davor drückt, wird der «positive Fall» zwar als «positiver Test» erfasst, nicht aber als «laborbestätigter Fall».

Doch ist das richtig, was Watson hier erklärt?

Im zweiten Absatz oben gibt es einen Link auf einen anderen Artikel von SRF, der offensichtlich als Quelle genutzt wird. Dieser Artikel bezieht sich jedoch ausschliesslich auf die Selbsttests, die zu Hause durchgeführt werden können. Daher heisst es im SRF-Artikel auch:

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt, dass nicht erhoben werde, wie viele Personen mit einem positiven Selbsttest schliesslich noch einen offiziellen PCR-Test machen würden.
«Die Personen werden erst erfasst, wenn sie einen PCR-Bestätigungstest machen lassen», so das BAG. Sie könnten daher nicht von Personen mit Symptomen unterschieden werden, die ebenfalls einen PCR-Test machen lassen.

Das BAG bezieht sich dabei aber auf die Selbsttests zu Hause. Diese fliessen in keine Statistik ein. Erst wenn jemand, der zu Hause ein positives Testresultat erhalten hat, sich für einen offiziellen Test meldet, kann das in der Statistik erfasst werden.

Watson setzt die vom SRF erwähnten Selbsttests fälschlicherweise mit den Antigen-Schnelltests gleich. Jedoch kommen die Wörter Schnelltest oder Antigen im verlinkten SRF-Artikel gar nicht vor.

Die Schlussfolgerung im Watson-Artikel, wonach ein Antigen-Schnelltest nicht meldepflichtig wäre, und auch nicht erfasst wird, ist falsch.

Ebenfalls falsch ist die Behauptung, Schnelltests würden in der Statistik nicht erfasst bzw. positive Fälle und laborbestätigte Fälle seien nicht dasselbe.

Hier wird nun im Folgenden erläutert, wie es richtig ist.

Zuerst zur Meldepflicht von Antigen-Schnelltests: Das BAG hat Informationen dazu hier und hier. In einer im letzten Link verlinkten PDF-Datei steht uA:

Resultate von Schnelltests13, die ausserhalb der symptom- und fallorientierten Testung14 durchgeführt
werden (z.B. im Rahmen der gezielten und repetitiven Testung oder der präventiven Einzeltests), sind
grundsätzlich nicht meldepflichtig!
Diagnostizierende Arztpraxen, Apotheken, Testzentren, Spitäler, Alters- und Pflegeheime und
andere sozialmedizinische Institutionen melden:
- die mittels Schnelltest ausschliesslich innerhalb der symptom- und fallorientierten Testung
nachgewiesenen individuellen positiven Befunde
innerhalb von 2 Stunden an das BAG
- die mittels Schnelltest ausschliesslich innerhalb der symptom- und fallorientierten Testung
nachgewiesenen individuellen negativen Befunde
innerhalb von 24 Stunden an das BAG

Damit wird gesagt, dass Schnelltests teilweise meldepflicht sind.

Zur Frage, ob die positiven Tests und die laborbestätigten Infektionen einen Unterschied machen: Nein. Es ist nicht ersichtlich, in wie fern das BAG da unterscheiden würde.

So kann man sich auf covid19.admin.ch die laborbestätigten Fälle ansehen. Es gibt noch diverse weitere Werte wie laborbestätigte Todesfälle, Spitalkapazitäten, etc. sowie auch "Tests und Anteil positive Tests".

Jedoch gibt es nur eine einzige Zahlenreihe von Corona-Fällen, und das ist eben diejenige, die mit "Laborbestätigte Fälle" angeschrieben ist. Es gibt keine zusätzliche Liste hierzu.

Es gibt noch die Seite Situation Schweiz des BAG, wo auch eine Excel-Tabelle mit dem Titel Daten Tagesbericht verlinkt ist.

In dieser Tabelle gibt es eine Spalte "Fallzahlen pro Tag", wo die positiven Tests dem jeweiligen Test-Datum (nicht mehr dem Veröffentlichungs-Datum) zugeordnet werden. Aber auch in dieser Tabelle gibt es keinerlei zweiten Wert mit anderen Zahlen.

Das heisst, Watson scheint die täglich gemeldeten Fallzahlen und die dem Testdatum zugeordneren positiven Werte für 2 unterschiedliche Messungen zu halten.

Soweit ersichtlich ist es jedoch nicht so, dass das BAG 2 unterschiedliche Zahlenarten verwendet.

Es gibt zu diesem Thema in diesem Wiki auch einen eigenen Artikel zur Interpretation der Corona-Fallzahlen. Wir empfehlen der Watson-Redaktion, da mal rein zu schauen.

Die Redaktion des Watson wurde am 18.Januar 2022 um 22:42 Uhr per E-Mail über den Fehler und über diesen Artikel informiert.

Bis am Abend des 19.Januar 2022 wurde keine Korrektur vorgenommen. Offensichtlich ist dies nicht gewollt.

Blick

20 Minuten

Tages-Anzeiger

Neue Zürcher Zeitung