Verständnisfehler in redaktionellen Medien

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Dies ist ein Artikel zum Thema Verständnisfehler in redaktionellen Medien und behandelt unter Anderem Fehler in Online-Zeitungen und anderen Medien, die durch mangelndes Verständnis für das Thema oder durch schlechte Recherche entstanden.


Beispiele von Verständnisfehlern

SRF

Fragwürdiger 7-Tage-Schnitt auf SRF News

Auf der Newsseite des SRF steht jeweils der 7-Tage-Schnitt an gemeldeten Neuinfektionen. Dieser Schnitt ist allerdings problematisch. Weitere Erklärungen unter Interpretation der Corona-Fallzahlen.

Viele Kantone wollen die Quarantäne ganz abschaffen vom 17.01.2022

Im Artikel steht uA

Die bestehenden Massnahmen des Bundesrates – so beispielsweise die Homeoffice-Pflicht, 2G in Restaurants oder 2G+ in Fitnesszentren und Diskotheken – würden bereits am 24. Januar auslaufen. Aufgrund der rasanten Ausbreitung der Virusvariante Omikron möchte sie der Bundesrat bis Ende März verlängern. Zudem hat er die Kantone aufgefordert, in weiteren Themenbereichen Stellung zu nehmen.

Am Ende des Artikels folgt eine Grafik mit dem Titel Diese Corona-Massnahmen gelten bis 31.März In der Grafik steht sinngemäss, es gelte vielerorts in Freizeitbereichen 2G, teilweise 2G+, bis am 31.März 2022. Und am Ende der Grafik/Tabelle steht unter In Konsultation mit Kantonen eine Liste von weiteren Punkten wie Kapazitätsbeschränkungen von Grossveranstaltungen, die bei den Kantonen in Konsultation seien.

Die Punkte, die bei den Kantonen in Konsultation sind, sind soweit richtig.

Allerdings ist der Titel Diese Corona-Massnahmen gelten bis 31.März falsch. Die Massnahmen gelten nach der heutigen Rechtslage bis zum 24.Januar 2022. Auch wenn sie sehr wahrscheinlich durch den Bundesrat verlängert werden, so ist zum Zeitpunkt der Artikel-Veröffentlichung unklar, ob die Verlängerungen bis zum 31.März 2022 (wie es der Bundesrat den Kantonen am 12.Januar 2022 vorschlug) oder bis zum 28.Februar 2022 (wie es die Mehrheit der Kantone in den Vernehmlassungen gewünscht hatte) verlängert wird.

Die Tabelle oder Grafik macht weiters den Eindruck, als ob nur die ganz unten stehenden 4 Themen in der Konsultation wären und nicht die Verlängerung der Massnahmen, obwohl die Verlängerung der Massnahmen wohl das Hauptthema sein dürften.

Interessant ist auch, dass nicht einfach nur ein Datum verwechselt wurde, denn sonst wäre unter dem Titel In Konsultation mit Kantonen trotzdem die Verlängerung der Massnahmen genannt worden. Es scheint sich viel eher um ein Verständnis-Problem zu handeln. Hätten die Schreibenden verstanden, dass gerade eine Verlängerung der Massnahmen bis 31.März ein sehr umstrittenes Thema der aktuellen Vernehmlassung ist, hätten sie nicht den 31.März 2022 einfügen können.

Vorgeschlagene Korrekturen

  • Der Titel müsste auf "Diese Corona-Massnahmen gelten bis 24.Januar" geändert werden.
  • Unter "In Konsultation mit Kantonen" müsste der zusätzliche Punkt "Verlängerung der obigen Massnahmen bis am 31.März 2022" stehen.

Die Redaktion des SRF wurde am 19.Januar 2022 um 00:11 Uhr per E-Mail über den Fehler und über diesen Artikel informiert. Am Mittag des 19.Januar 2022 war der Artikel gemäss obiger Kritik korrigiert.

Watson

Was uns die Zahlen vom BAG sagen – und was nicht, 18.01.2022

Hier erklärt uns Watson, was uns die Zahlen vom BAG sagen und was nicht. Aber ist dem auch so?

Im Artikel steht:

Eine symptomfreie Person macht einen Antigen-Schnelltest. Dieser fällt positiv aus. Für dieses Resultat herrscht keine generelle Meldepflicht.
Positive Antigen-Tests sollten grundsätzlich mit einem zusätzlichen PCR-Einzeltest bestätigt werden. Für diese doppelte Testung gibt es aber keine Pflicht: Wenn die positiv getestete Person wegen fehlenden Symptomen darauf verzichtet oder sich davor drückt, wird der «positive Fall» zwar als «positiver Test» erfasst, nicht aber als «laborbestätigter Fall».

Doch ist das richtig, was Watson hier erklärt?

Im zweiten Absatz oben gibt es einen Link auf einen anderen Artikel von SRF, der offensichtlich als Quelle genutzt wird. Dieser Artikel bezieht sich jedoch ausschliesslich auf die Selbsttests, die zu Hause durchgeführt werden können. Daher heisst es im SRF-Artikel auch:

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt, dass nicht erhoben werde, wie viele Personen mit einem positiven Selbsttest schliesslich noch einen offiziellen PCR-Test machen würden.
«Die Personen werden erst erfasst, wenn sie einen PCR-Bestätigungstest machen lassen», so das BAG. Sie könnten daher nicht von Personen mit Symptomen unterschieden werden, die ebenfalls einen PCR-Test machen lassen.

Das BAG bezieht sich dabei aber auf die Selbsttests zu Hause. Diese fliessen in keine Statistik ein. Erst wenn jemand, der zu Hause ein positives Testresultat erhalten hat, sich für einen offiziellen Test meldet, kann das in der Statistik erfasst werden.

Watson setzt die vom SRF erwähnten Selbsttests fälschlicherweise mit den Antigen-Schnelltests gleich. Jedoch kommen die Wörter Schnelltest oder Antigen im verlinkten SRF-Artikel gar nicht vor.

Die Schlussfolgerung im Watson-Artikel, wonach ein Antigen-Schnelltest nicht meldepflichtig wäre, und auch nicht erfasst wird, ist falsch.

Ebenfalls falsch ist die Behauptung, Schnelltests würden in der Statistik nicht erfasst bzw. positive Fälle und laborbestätigte Fälle seien nicht dasselbe.

Hier wird nun im Folgenden erläutert, wie es richtig ist.

Zuerst zur Meldepflicht von Antigen-Schnelltests: Das BAG hat Informationen dazu hier und hier. In einer im letzten Link verlinkten PDF-Datei steht uA:

Resultate von Schnelltests13, die ausserhalb der symptom- und fallorientierten Testung14 durchgeführt
werden (z.B. im Rahmen der gezielten und repetitiven Testung oder der präventiven Einzeltests), sind
grundsätzlich nicht meldepflichtig!
Diagnostizierende Arztpraxen, Apotheken, Testzentren, Spitäler, Alters- und Pflegeheime und
andere sozialmedizinische Institutionen melden:
- die mittels Schnelltest ausschliesslich innerhalb der symptom- und fallorientierten Testung
nachgewiesenen individuellen positiven Befunde
innerhalb von 2 Stunden an das BAG
- die mittels Schnelltest ausschliesslich innerhalb der symptom- und fallorientierten Testung
nachgewiesenen individuellen negativen Befunde
innerhalb von 24 Stunden an das BAG

Damit wird gesagt, dass Schnelltests teilweise meldepflicht sind.

Zur Frage, ob die positiven Tests und die laborbestätigten Infektionen einen Unterschied machen: Nein. Es ist nicht ersichtlich, in wie fern das BAG da unterscheiden würde.

So kann man sich auf covid19.admin.ch die laborbestätigten Fälle ansehen. Es gibt noch diverse weitere Werte wie laborbestätigte Todesfälle, Spitalkapazitäten, etc. sowie auch "Tests und Anteil positive Tests".

Jedoch gibt es nur eine einzige Zahlenreihe von Corona-Fällen, und das ist eben diejenige, die mit "Laborbestätigte Fälle" angeschrieben ist. Es gibt keine zusätzliche Liste hierzu.

Es gibt noch die Seite Situation Schweiz des BAG, wo auch eine Excel-Tabelle mit dem Titel Daten Tagesbericht verlinkt ist.

In dieser Tabelle gibt es eine Spalte "Fallzahlen pro Tag", wo die positiven Tests dem jeweiligen Test-Datum (nicht mehr dem Veröffentlichungs-Datum) zugeordnet werden. Aber auch in dieser Tabelle gibt es keinerlei zweiten Wert mit anderen Zahlen.

Das heisst, Watson scheint die täglich gemeldeten Fallzahlen und die dem Testdatum zugeordneren positiven Werte für 2 unterschiedliche Messungen zu halten.

Soweit ersichtlich ist es jedoch nicht so, dass das BAG 2 unterschiedliche Zahlenarten verwendet.

Es gibt zu diesem Thema in diesem Wiki auch einen eigenen Artikel zur Interpretation der Corona-Fallzahlen. Wir empfehlen der Watson-Redaktion, da mal rein zu schauen.

Die Redaktion des Watson wurde am 18.Januar 2022 um 22:42 Uhr per E-Mail über den Fehler und über diesen Artikel informiert.

Bis am Abend des 19.Januar 2022 wurde keine Korrektur vorgenommen. Offensichtlich ist dies nicht gewollt.

45% sind mehr als die Hälfte (Babys wählen auch)

Mehr als die halbe Weltbevölkerung geht dieses Jahr wählen. Also rund 3,6 Milliarden Menschen – das sind zirka 45 Prozent der Weltbevölkerung.

schreibt Watson am 6.März 2024.[1] Nicht nur wird fälschlich behauptet, 45% seien mehr als die halbe Weltbevölkerung. Inhaltlich falsch ist auch die Aussage, so viele Menschen gingen "dieses Jahr wählen". Denn das ist nur die Bevölkerung der Länder, die dieses Jahr Wahlen durchführen. Die Zahl der Wahlberechtigten dürfte um ein Viertel bis ein Drittel niedriger liegen, wenn man Minderjährige und andere Ausgeschlossene (Entmündigte, je nach Land auch Häftlinge sowie Ausländer) abzieht. Von 3,6 Milliarden verbleiben dann noch 2,4 bis 2,75 Milliarden Wahlberechtigte. Tatsächlich wählen geht je nach Land nur 50 bis 80%. In der Schweiz liegt die Wahlbeteiligung meist nicht weit von 50% entfernt. In anderen Ländern (mit weniger Wahlen und Abstimmungen) meist darüber.

Also gehen zwischen (3,6 mal 0,66 mal 0,5=) 1,2 Milliarden im tiefsten Fall und (3,6 mal 0,75 mal 0,8) 2,2 Milliarden im besten Fall wählen.

Wesentlich besser wäre vielleicht eine Formulierung wie:

Fast die halbe Weltbevölkerung, rund 3,6 Milliarden Menschen, leben in Ländern, die dieses Jahr Wahlen durchführen.

Kantonspolizei Zürich im Aargau zuständig

Watson behauptet in mehreren Artikeln völlig ohne Quellenangabe (für diese Behauptung), die Kantonspolizei Zürich hätte einen Grosseinsatz im Kanton Aargau durchgeführt und Leute kontrolliert, weggewiesen und teilweise verhaftet.

So heisst es in einem Artikel vom 17.März 2024[2] über das, was andere Zeitungen schreiben:

Die Kantonspolizei Zürich hat am Samstagabend den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner bei einem Vortrag in Tegerfelden AG abgeführt.

In einem weiteren Artikel vom selben Tag schreibt Watson[3]:

Die Kantonspolizei Zürich hat am Samstagabend den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner bei einem Vortrag in Tegerfelden AG abgeführt.

Und im selben Artikel:

Auf Anfrage gab die Aargauer Kantonspolizei der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bekannt, sie habe derzeit keine Hinweise auf strafbare Handlungen.

Damit wird nicht nur fälschlich behauptet, die Kantonspolizei Zürich hätte die Aktion durchgeführt (was gemäss anderen Zeitungsartikeln sowie Videos falsch ist), sondern im selben Artikel wird plötzlich von der Kantonspolizei Aargau geschrieben.

Mit minimalstem Verständnis der staatlichen Strukturen der Schweiz könnte so etwas nicht passieren, zumal der Text vor Veröffentlichung bestimmt noch von einer zweiten Person gegengelesen wird.

In einem weiteren Artikel [4]vom 18.März 2024 meinte Watson:

Doch dazu kam es nicht, weil die Kantonspolizei Zürich intervenierte, dem Österreicher den Strom abdrehte und ihn abführte.

Und weiter unten im selben Artikel:

Laut der Zürcher Polizei haben die Organisatoren gegenüber der Vermieterin des Lokals in Tegerfelden verschwiegen, um was für einen Inhalt es bei der Veranstaltung geht.

Auch dies ist falsch. Gemäss anderen Watson-Artikeln war es die Aargauer Kantonspolizei, die sagte, die Vermieterin habe nicht Bescheid gewusst über die Inhalte der Veranstaltung.

Insgesamt ist es äusserst erstaunlich, dass Watson in 3 Artikeln solche falschen Informationen verbreitet und selber nicht merkt, dass es merkwürdige wäre, wenn die Kantonspolizei Zürich in den Kanton Aargau fährt, dort Leute kontrolliert, wegweist, verhaftet und dem Strom eines Gebäudes abstellt.

Ein Gesetz ist keine Forderung

Auch hier beweist Watson, dass es offensichtlich sachlogische Zusammenhänge nicht richtig versteht. Am 19.März 2024 veröffentlichte Watson einen Artikel unter dem Titel Nach dem Kirschlorbeer die Stein- und Schottergärten: Solothurner Parlament fordert Verbot[5] . Im Artikel heisst es:

Der Solothurner Kantonsrat will das Anlegen neuer Stein- und Schottergärten im Kanton untersagen. Das ist eine der Änderungen, die der Kantonsrat am Dienstag mit dem geänderten Planungs- und Baugesetz sowie der Kantonalen Bauverordnung beschloss.

Der zweite Satz widerspricht dem Ersten sowie dem Titel. Wenn nämlich das Parlament eine Gesetzesänderung beschloss, so fordert es nichts und es will auch nichts untersagen, sondern es hat etwas untersagt.

Wie so oft erweckt des den Eindruck, dass Watson mehr auf coole Formulierungen als auf korrekte sachlogische Zusammenhänge achtet.

Niemand will die Kantonspolizei Aargau abschaffen

Watson glaubt, die (nun abgelehnte) Schaffung einer Einheitspolizei im Kanton Aargau würde zur Abschaffung der Kantonspolizei führen.[6]

Nur so lassen sich Texte wie diese erklären:

Im Kanton Aargau bleiben die Kantonspolizei und die 15 Regionalpolizeien erhalten.

...

Die Kantonspolizei im Aargau bleibt erhalten.

Es war aber gar nicht die Frage, ob die Kantonspolizei abgeschafft werden würde. Mit Einheitspolizei war viel mehr gemeint, dass alle Regional- und Gemeindepolizeien aufgehoben und in die Kantonspolizei integriert werden. Eine Abschaffung der Kantonspolizei wäre rechtlich gar nicht möglich.

Einmal mehr zeigt sich, dass Watson offensichtlich nichts von der Funktionsweise unserer Kantone versteht. Sonst wüssten sie, dass jeder Kanton eine kantonale Polizei braucht.

Vermutlich glaubten die Schreibenden wirklich, die neue Polizei würde dann wirklich Einheitspolizei heissen.

Geschworenengericht überfordert Watson

Watson schrieb am 18.April 2024 in einem Artikel[7] über ein Strafverfahren gegen Donald Trump über die 42 Fragen, die Geschworene beantworten müssen, darunter Frage 9, die Watson wie folgt übersetzt hat:

Waren Sie schon einmal Mitglied einer Jury? Wenn ja, sagen Sie uns bitte, wie lang das her ist und ob es sich um ein Strafgericht, ein Zivilgericht oder ein Geschworenengericht handelte. Sagen Sie uns bitte, ohne das Urteil zu nennen, ob die Geschworenen zu einem Urteil gekommen sind.

In einem Artikel der New York Times[8] steht zu Frage 9 hingegen:

Have you ever served on a jury before? If you did, please tell us how long ago that was and whether that was in Criminal Court, Civil Court or Grand Jury. Without telling us the verdict, please tell us whether the jury reached a verdict.

Es hätte den Watson-Schreiberlingen sofort auffallen müssen, dass die Frage "Waren Sie schon einmal Mitglied einer Jury?" nicht die Antwortmöglichkeiten "Strafgericht", "Zivilgericht" und "Geschworenengericht" haben kann, da man nur in einem Geschworenengericht Mitglied einer Jury sein kann. In einem Strafgericht ohne Geschworene gibt es keine Jury, da ja die Geschworenen die Jury bilden.

Somit ergeben die Antwortmöglichkeiten von Watson keinerlei Sinn und es ist nicht nachvollziehbar, wie das niemandem in der Watson-Redaktion auffallen konnte.

Des Rätsels Lösung ist wie folgt:

Watson hat den Ausdruck Grand Jury einfach als Geschworenengericht übersetzt, und damit suggeriert, dass die anderen Antwort-Möglichkeiten (Strafgericht und Zivilgericht) keine Geschworenengerichte wären. Wikipedia[9] erklärt aber die Grand Jury wie folgt:

Eine Grand Jury (engl. grand jury, wörtlich ‚große Jury‘) ist die Gesamtheit der Geschworenen, die nach US-amerikanischem Strafprozessrecht in einem nicht öffentlichen Verfahren darüber entscheidet, ob die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Tatsachen sowie Anschuldigungen eine Anklage und einen eventuellen Prozess rechtfertigen. Sie wird Grand Jury genannt, da die Anzahl der Geschworenen im Vergleich zu einer regulären Jury relativ hoch ist.

Eine Grand Jury darf also nicht als Geschworenengericht übersetzt werden, insbesondere nicht, wenn dabei suggeriert wird, ein Strafgericht oder Zivilgericht wäre kein Geschworenengericht (was es in den USA aber je nach Bundestaat meistens ist).

Nach Wikipedia heisst Grand Jury auf Deutsch einfach auch Grand Jury.

Die Art und Weise wie Watson das übersetzt suggeriert eben, dass ein Strafgericht und Zivilgericht kein Geschworenengericht wäre, weil sonst würden die übersetzten Antwort-Möglichkeiten von Watson keinerlei Sinn ergeben.

Es ist unverständlich, wie dem schreibenden Redakteur nicht auffallen konnte, dass die Frage "Waren Sie schon mal in einer Jury?" mit den Antwortmöglichkeiten "Strafgericht, Zivilgericht, Geschworenengericht" keinen Sinn ergibt, da jemand nur in einer Jury sein kann, wenn es sich um ein Geschworenengericht handelt.

Blick

20 Minuten

Tages-Anzeiger

Neue Zürcher Zeitung

Quellen