Langfristige Corona-Strategie (Vorschlag)
In diesem Artikel beleuchten wir die Frage, wie eine langfristige Corona-Politik in der Schweiz aussehen könnte.
Vorschlag zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Corona-Massnahmen
Wir befinden uns im 3.Jahr der Pandemie. Es ist damit zu rechnen, dass auch 2023 zumindest vereinzelt Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus notwendig sein werden.
Aufgrund der Erfahrungen weiss man zumindest grob, welche Massnahmen wie gut wirken.
Somit könnte man einen Massnahmen-Plan erstellen, der Stufenweise immer so weit aktiviert wird, wie es zur Verhinderung der Überlastung der Spitäler und speziell der Intensivstationen notwendig erscheint.
Auslastung der Spitäler allgemein und der Intensivstationen als Hauptkriterium
Das Hauptkriterium sollte die Aus- und Überlastung der Intensivstationen sein. Offiziell sind es 870 zertifizierte Plätze in der Schweiz (Stand 26.Januar 2022).
Anzumerken ist hierbei, dass ein Corona-Patient wesentlich mehr Pflege braucht als ein durchschnittlicher Intensiv-Patient. Das heisst, ein Corona-Patient belegt faktisch 5 oder mehr Intensivbetten (von der Auslastung des Personals her).
Weiters ist anzumerken, dass wenn im Sommer die Fallzahlen niedrig sind, dies keine grosse Erholung für das Pflegepersonal auf den Intensiv-Stationen bedeutet. Einerseits bleiben Corona-Patienten häufig 1 bis 2 Monate liegen. Andererseits müssen dann zahlreiche verschobene notwendige aber nicht-dringliche Operationen verschoben werden. Diese werdenn dann zB im Sommer 2022 nachgeholt, so dass vermehrt Patienten auf die Intensivstationen kommen (zur Überwachung oder wegen Komplikationen).
Tabelarische Übersicht der 5 Stufen
Pandemie- Stufe |
Patienten auf ICU |
Massnahmen |
---|---|---|
4 | 435 (50% von 870) |
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3 | 305 (35% von 870) |
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2 | 174 (20% von 870) |
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1 | 44 (5% von 870) |
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0 | Unter 44 (5% von 870) |
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Rechtliche Ausgestaltung
Das Covid-Gesetz sollte befristet bis am 31.März 2025 sein.
Falls Corona bis dahin immer noch gefährlich ist, müsste das Gesetz verlängert werden.
Darauf basierend würde es wie bisher die Covid-Verordnung des Bundesrates geben.
In dieser Verordnung wäre obiger Massnahme-Katalog definiert.
Es wäre auch definiert, dass das EDI die Feststellung trifft, welche Phase aktuell gilt.
Das EDI (Eidgenösssisches Departement des Inneren) würde diese Feststellung jeweils am Dienstag anhand der vom BAG zusammen gestellten Daten treffen. Massgebend wären die Zahlen vom letzten Freitag, weil am Wochenende und am Montag die gemeldeten IPS-Belegungen unvollständig sind (erkennbar an den deutlich tieferen Werten).
Die Verschärfung oder Lockerung würde dann ab Samstag in Kraft treten, damit alle Stellen mindestens 2 Arbeitstage für die notwendigen Vorbereitungen und Anpassungen Zeit haben.
Die Feststellung obliegt alleine dem Eidgenössischen Departement des Inneren EDI, das jedoch kaum einen Ermessensspielraum besitzt.
In der Verordnung kann der Bundesrat auch vorsehen, dass durch einen Beschluss des Bundesrates im Einzelfall von obigem Automatismus abgewichen kann.
Dh wenn das EDI bzw. der Vorsteher des EDI die Massnahmen schwächer oder stärker als nach dem Katalog haben will, müsste er oder sie Antrag an den Bundesrat stellen.
Auswirkungen auf die Schweiz, wenn das Gesetz 2022 schon gelten würde
Hätte so ein Gesetz seit 1.Juli 2022 Gültigkeit, so wäre der Verlauf bisher wie folgt gewesen:
Am Dienstag, 5.Juli 2022, hätte das EDI festgestellt, dass die Schwelle für Pandemie-Stufe 1 am massgeblichen Tag (Freitag, 1.Juli 2022) überschritten wurde. Damit würde die Maskenpflicht gemäss obiger Tabelle wieder gelten.
Am 12.Juli hätte das EDI festgestellt, dass es immer noch 47 Corona-Patientinnen in den IPS gibt, weswegen es keine Änderung an den Massnahmen gibt.
Feststellungs-Datum (Gültig ab) |
Anzahl Intensiv-Patienten mit Covid 19 (am Freitag davor) |
Neu gültige Phase ab folgendem Samstag |
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5.Juli 2022 (ab 9.Juli 2022) |
47 | Phase 1 |