Langfristige Corona-Strategie (Vorschlag): Unterschied zwischen den Versionen
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* Veranstaltungen über 300 Personen sind verboten. | * Veranstaltungen über 300 Personen sind verboten. | ||
* Bei Sport und Kultur und anderen Freizeitaktivitäten gilt 2G+<br />(Geimpft oder Genesen mit Maskenpflicht) und eine Beschränkung auf 25 Leute und Kontaktdatenerhebung. | * Bei Sport und Kultur und anderen Freizeitaktivitäten gilt 2G+<br />(Geimpft oder Genesen mit Maskenpflicht) und eine Beschränkung auf 25 Leute und Kontaktdatenerhebung. | ||
* Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen | * Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Einkaufsläden sowie in Büros ab 3 Personen und in allen Schulen und Hochschulen. | ||
* Homeoffice-Pflicht, wo es möglich ist. | * Homeoffice-Pflicht, wo es möglich ist. | ||
* Die Kantone dürfen strengere Bestimmungen erlassen. | * Die Kantone dürfen strengere Bestimmungen erlassen. |
Version vom 28. Januar 2022, 16:33 Uhr
In diesem Artikel beleuchten wir die Frage, wie eine langfristige Corona-Politik in der Schweiz aussehen könnte.
Vorschlag zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Corona-Massnahmen
Wir befinden uns im 3.Jahr der Pandemie. Es ist damit zu rechnen, dass auch 2023 zumindest vereinzelt Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus notwendig sein werden.
Aufgrund der Erfahrungen weiss man zumindest grob, welche Massnahmen wie gut wirken.
Somit könnte man einen Massnahmen-Plan erstellen, der Stufenweise immer so weit aktiviert wird, wie es zur Verhinderung der Überlastung der Spitäler und speziell der Intensivstationen notwendig erscheint.
Auslastung der Spitäler allgemein und der Intensivstationen als Hauptkriterium
Das Hauptkriterium sollte die Aus- und Überlastung der Intensivstationen sein. Offiziell sind es 870 zertifizierte Plätze in der Schweiz (Stand 26.Januar 2022).
Anzumerken ist hierbei, dass ein Corona-Patient wesentlich mehr Pflege braucht als ein durchschnittlicher Intensiv-Patient. Das heisst, ein Corona-Patient belegt faktisch 5 oder mehr Intensivbetten (von der Auslastung des Personals her).
Weiters ist anzumerken, dass wenn im Sommer die Fallzahlen niedrig sind, dies keine grosse Erholung für das Pflegepersonal auf den Intensiv-Stationen bedeutet. Einerseits bleiben Corona-Patienten häufig 1 bis 2 Monate liegen. Andererseits müssen dann zahlreiche verschobene notwendige aber nicht-dringliche Operationen verschoben werden. Diese werdenn dann zB im Sommer 2022 nachgeholt, so dass vermehrt Patienten auf die Intensivstationen kommen (zur Überwachung oder wegen Komplikationen).
Tabelarische Übersicht der 5 Stufen
Pandemie- Stufe |
Patienten auf ICU |
Massnahmen |
---|---|---|
4 | 435 (50% von 870) |
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3 | 305 (35% von 870) |
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2 | 218 (25% von 870) |
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1 | 87 (10% von 870) |
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0 | Unter 87 (10% von 870) |
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Rechtliche Ausgestaltung
Die Covid-Verordnung oder das Covid-Gesetz sollte als befristetes Gesetz bis am 30.Juni 2025 gültig sein und den genauen Massnahme-Katalog für alle 3 Stufen beinhalten.
Die Feststellung obliegt alleine dem Eidgenössischen Departement des Inneren EDI, das jedoch kaum einen Ermessensspielraum besitzt.
Ins Gesetz kämen die erprobten und wissenschaftlich anerkannten Massnahmen.
Auswirkungen auf die Schweiz, wenn das Gesetz 2022 schon gelten würde
Hätte so ein Gesetz seit 1.Dezember 2021 Gültigkeit, so wäre der Verlauf bisher wie folgt gewesen:
Am Freitag, 3.Dezember 2021 lag der 7-Tage-Schnitt bei 243 Patienten auf den Intensivstationen. Somit hätte das EDI festgestellt, dass Stufe 2 in Kraft treten muss.
Datum | Anzahl Intensiv-Patienten mit Covid 19 (15-Tage-Schnitt) |
Neu gültige Phase ab folgendem Montag |
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3.Dezember 2021 | 243 | Phase 2 |
24.Dezember 2021 | 315 | Phase 3 |
7.Januar 2022 | 286 | Phase 2 |
Somit wäre klar gewesen: Vom 6. bis 26.Dezember 2021 wäre Phase 2 aktiv gewesen.
Vom 27.Dezember 2021 bis zum 9.Januar 2022 wäre Phase 3 gültig gewesen.
Vom 10.Januar 2022 bis zum 30.Januar 2022 wäre Phase 2 gültig gewesen.