Kritik an der Demokratie: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. Februar 2022, 15:02 Uhr


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Hier ist ein Artikel geplant, der Kritik an modernen Demokratien zusammen fasst.

Insbesondere geht es um Beispiele, wo die Mehrheitsmeinung objektiv falsch ist. Oder die Leute verstehen nicht, über was sie abstimmen (Beispiel Verhüllungsverbot: Gemäss einem Blick-Artikel sagte das Bundesamt für Justiz, dass sich damit alle Kinder strafbar machen, die sich an Halloween verkleiden. Wieviele der Ja-Stimmer wussten das?).

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Autoren nicht demokratiefeindlich gesinnt sind, sondern die Frage aufgeworfen werden sollte, wie man die Demokratie verbessern könnte.

Konkrete Beispiele, wo die Demokratie nicht optimal funktioniert hat

Beispiel Verhüllungsverbot

Beim Verhüllungsverbot ging es darum, dass in der Öffentlichkeit das Gesicht nicht mehr verhüllt werden darf. Die Motivation für diese Initiative dürfte gewesen sein, Frauen islamischen Glaubens davor zu schützen, dass sie von ihren Ehemännern oder ihrer Familie gezwungen werden, in der Öffentlichkeit ihr Gesicht komplett zu verhüllen.

Das Problem hierbei ist aber, dass gemäss Wortlaut auch Halloween-Verkleidungen oder an einem Kinder-Geburtstag verbogen sind [1].

Streng genommen dürften sich Kinder ausserhalb der Fasnacht draussen nicht mehr mit einer Maske verkleiden, zum Beispiel auch nicht an einem Kindergeburtstag im Wald.

schreibt der Blick in einem Artikel [1].

Wie viele Stimmende haben das gewusst? Hier stellt sich die Frage, ob nicht eine Form von Unfähigkeit vorliegt, wenn die Stimmenden dies mehrheitlich nicht gewusst (oder so weit gedacht haben), und ob diese Unfähigkeit nicht zum Verlust des aktiven Stimmrechts führen müsste.

Berner Kantonsrat beschliesst verfassungswidriges Polizeigesetz

Das Bundesgericht erklärte einen Teil des bernischen Polizeigesetzes für verfassungswidrig und begründete dies uA so:

Gemäss Artikel 118 Absatz 2 PolG/BE kann die Kantonspolizei zur Erkennung und Verhinderung von Verbrechen und Vergehen technische Überwachungsgeräte einsetzen, um den Standort von Personen oder Sachen festzustellen. Hauptanwendungsfall dieser Norm ist die Echtzeitüberwachung durch ein an einem Fahrzeug angebrachtes GPS-Gerät. Dabei ist von einem nicht leichten Eingriff in die Privatsphäre auszugehen. Die Regelung im PolG/BE zur präventiven polizeilichen GPS-Überwachung entspricht fast wortgleich derjenigen zur GPS-Überwachung im Rahmen einer Untersuchung der Staatsanwaltschaft gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO); sie unterliegt dabei aber deutlich weniger strengen Voraussetzungen und soll in einem Zeitpunkt möglich sein, in dem noch gar keine Straftat erfolgt ist. Ohne mindestens dieselben verfahrensrechtlichen Garantien vorzusehen, die bei einer GPS-Überwachung gemäss StPO zur Anwendung kommen, vermag die Regelung im PolG/BE den Grundrechtseingriff nicht zu rechtfertigen, weshalb sie aufzuheben ist.

Quelle: 3 und 4

Solothurner Kantonsrat beschliesst verfassungswidriges Polizeigesetz

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Quellen

[1] Blick-Artikel vom 8.März 2021

[2] Seite vom Bundesamt für Justiz über das Verhüllungsverbot

[3] Artikel auf Strafprozess.ch

[4] Medienmitteilung des Bundesgerichts zum Entscheid über das Berner Polizeigesetz