Bearbeitungsregeln

Aus Vierte Gewalt
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Dies sind die Bearbeitungsregeln für dieses gesamte Wiki. Ein Verstoss dagegen kann zu Sperrungen führen.

Um Verstösse zu melden und beispielsweise die komplette Löschung eines Abschnitts in einem Artikel zu verlangen (damit er auch aus der Versionsgeschichte gelöscht wird), klicken Sie hier für eine Kontaktaufnahme.

Bearbeitungsregeln

Bearbeitungsrechte

Die technischen Zugriffe sind wie folgt eingeschränkt:


Bearbeitungsrechte
Bearbeitungsrecht Zuweisung Erhaltene Rechte
Unangemeldet (Alle nicht eingeloggten Besucher.)
  • Nur lesen.
Neue Benutzer Alle registrierten Benutzer, die keiner anderen Gruppe angehören.
  • Seiten bearbeiten.
  • Diskussionsseiten erstellen.
Level 1 Mitglied
  • Mindestens 14 Tage altes Benutzerkonto
  • mit mindestens 1 durchgeführter Bearbeitung.
  • Neue Seiten erstellen und Seiten bearbeiten.
Level 2 Mitglied
  • Mindestens 6 Wochen altes Benutzerkonto
  • mit mindestens 10 durchgeführten Bearbeitungen.
Gleiche Rechte wie Level 1 und zusätzlich
  • Dateien hochladen
  • Seiten und Dateien Verschieben
  • E-Mails an andere User senden
Level 3 Mitglied
  • Mindestens 4 Monate altes Benutzerkonto
  • mit mindestens 100 durchgeführten Bearbeitungen.
Gleiche Rechte wie Level 2 und zusätzlich
  • Mehrere Bearbeitungen der selben Person
    schnell rückgängig machen (Rollback)
  • Seiten verschieben, ohne Weiterleitung zu erstellen
Level 4 Mitglied
  • Mindestens 1 Jahr altes Benutzerkonto
  • mit mindestens 1'000 durchgeführten Bearbeitungen.
Gleiche Rechte wie Level 3 und zusätzlich
  • Löschen
  • Wiederherstellen
  • Gelöschte Versionen ansehen
  • Keine Begrenzungen mehr in der Anzahl Bearbeitungen.
  • User vorzeitig in Level 1 oder 2 befördern.
Level 5 Mitglied
  • Mindestens 3 Jahre altes Benutzerkonto
  • mit mindestens 10'000 durchgeführten Bearbeitungen.
Gleiche Rechte wie Level 4 und zusätzlich
  • Seiten und Versionen löschen und vor Admins verstecken.
  • Vor Admins versteckte Seiten ansehen.
  • User sperren
  • Seitenschutz ändern
  • User vorzeitig in Level 1 bis 4 befördern.
Administratoren Manuelle Zuweisung durch Bürokraten. Gleiche Rechte wie Level 5 und zusätzlich
  • User vorzeitig in Level 1 bis 5 befördern.
Bürokraten Manuelle Zuweisung durch Bürokraten. Können Administrator-Rechte vergeben.

Durch den automatischen stufenweisen Aufstieg erhalten alle Benutzer, die lange genug dabei und genügend fleissig sind, automatisch mehr Verantwortung.

Allgemeine Bestimmungen

Wahrheit und Quellen

Es gilt hier drin die Wahrheitspflicht. Geschrieben wird nur, was den Tatsachen nach eigenen Angaben oder nach schriftlichen Quellen oder Zeugenaussagen entspricht. Im Zweifelsfall darf die Oberaufsicht oder ein von ihr genannter Vertreter die entsprechenden Unterlagen überprüfen. In der Schweiz ist es nicht verboten, die Wahrheit zu sagen. Im Zweifelsfalle kann man aber wegen Verleumdung oder übler Nachrede angezeigt werden und wäre dann beweispflichtig, um frei gesprochen zu werden.

Kategorien

Jeder Artikel muss mindestens einer Kategorie angehören. Jede Kategorie muss der Wurzelkategorie oder einer anderen Kategorie angehören (ausser die Wurzelkategorie selbst).

Artikel, die mangelhaft sind, kommen in die Kategorie Kategorie:Mangelhafte Artikel .

Jede Seite ist in mindestens einer dieser Kategorien:

Namenskonventionen

Anonyme Personen

Anonyme Personen werden mit Person 000 bis Person 999 bezeichnet und erhalten sofort einen eigenen Artikel. Dies ist notwendig, damit nicht mehrere Benutzer denken, Person 051 wäre noch frei und dann in verschiedenen Artikeln dieselbe Personennummer erwähnen, aber verschiedene Personen meinen.

Wahrnehmungsberichte

Die Namensstruktur sieht wie folgt aus:

Bericht Person 345 Verhaftung Person 346 31.12.2025

Da berichtet Person 345 über die Verhaftung von Person 346, die am 31.12.2025 statt gefunden hat.

Dokumente

Verfahren

Datenschutz

Was ist Datenschutz?

Beim Datenschutz geht es darum, persönliche Daten zu schützen.

Regeln für die Wahrung der Anonymität

Auf diesem Wiki sollen nicht Einzelpersonen bloss gestellt werden, sondern auf problematische Ämter hingewiesen werden. Daher werden im Grundsatz keine Namen genannt.

Hingegen kann die genaue Amtsstelle sowie die Unterabteilung oder die Aussenstelle etc. exakt bezeichnet werden, soweit man daraus keine Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen kann. Besteht zB ein Sozialamt aus 3 Mitarbeiterinnen, und deren Zuständigkeit ist nach Buchstaben des Nachnamens gegliedert (zB Frau Müller ist für die Buchstaben O bis Z zuständig), und die Namen aller Mitarbeiterinnen stehen auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde. In diesem Fall wäre es unzulässig, zu schreiben, "Sozialamt Hundsdorf, die für die Buchstaben O bis Z zuständige Person hat dies und jenes getan", weil dadurch die Person identifizierbar ist. In so einem Fall dürfte im Artikel nur "Sozialamt Hundsdorf, eine Mitarbeterin hat dies und jenes getan".

Um sich auf eine bestimmte Person zu beziehen, erhalten anonymisierte Personen eine Bezeichnung als Person mit fortlaufender 3-stelliger Nummer, also zB Person 000.

Ausnahmen der Anonymität

Eine Ausnahme von der Anonymität gilt, wenn eine der folgenden Umstände zutrifft:

  • Die Person übt ein Amt aus, in welches sie durch das Volk oder das Parlament gewählt wird;
  • die Person ist im gleichen Zusammenhang selber mit dem eigenen Namen an die Öffentlichkeit gegangen;
  • der Name der Person ist im selben Zusammenhang durch mehrere Veröffentlichungen in mehreren schweizer Tageszeitungen der Öffentlichkeit bereits bekannt.


Beispiel: Ein Polizeibeamter in der Stadt Zürich darf nicht mit Namen hier genannt werden. Aber die (durch das Volk gewählte) Polizeivorsteherin Karin Rykart darf namentlich genannt werden. Wenn dann beispielsweise der Polizeikommandant Beat Oppliger auch vor die Kamera getreten ist, und gesagt hat, er habe den kritisierten Einsatz persönlich angeordnet, so darf auch sein Verhalten unter Nennung seines Namens kritisiert werden, da er selber (nichtanonym) damit an die Öffentlichkeit getreten ist.