Artikelwunsch

Aus Vierte Gewalt
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sie möchten einen neuen Artikel anlegen, haben aber keine Berechtigung dazu?

Sie wünschen sich, dass über ein bestimmtes Thema geschrieben wird?

Klicken Sie hier und beschreiben Sie dann, was für einen Artikel Sie sich wünschen.


Sozialamt Dübendorf

Ich wünsche mir einen Artikel zu den Missständen im Sozialamt Dübendorf.

Das SRF berichtete am 25.01.2022 über einen Bericht einer Spezialkommission des Gemeinderates (Legislative) Dübendorf.

Allenfalls sollte darüber genauer berichtet werden, mit Informationen direkt aus dem Bericht, und dieser allenfalls hier direkt eingebunden oder zumindest verlinkt werden.

Weiters stellt sich die Frage, ob man in Dübendorf gratis Plakate aufhängen darf und allenfalls somit Kontakt zu Betroffenen suchen. Oder auch mit lokalen Parteien, die sich für Aufklärung eingesetzt haben.

Rassimus in Polizei und Justiz in der Schweiz

Das SRF berichtete am 28.01.2022 über eine "Expertengruppe der UNO für Menschen afrikanischer Herkunft (WGEPAD)".

Der Original-Bericht wird ebenfalls verlinkt.

Allenfalls kann dieser Bericht Quelle für verschiedene Artikel auf dieser Seite sein.

Allenfalls könnte auch ein ausführlicher Bericht über die Polizei in der Schweiz, auch unter Einbezug des Amnesty International Berichts "Polizei, Justiz & Menschenrechte" aus 2003, geschrieben werden.

Arbeitszeitmodell 21 (Vorschlag)

Ein Vorschlag für ein 30-Stunden-Modell, wo jede Person wählen kann, von 7 bis 13 oder von 13 bis 19 Uhr zu arbeiten.

Alternativ könnten die Schichten auch so aussehen:

  1. 7 bis 11 und 12 bis 14 Uhr
  2. 11 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Heute ist es so, wer von 8 bis 17 Uhr arbeitet und zu einem Arzt, Amt oder sonst einer Firma muss, die ebenfalls 8 bis 17 Uhr offen hat, muss das während der Arbeitszeiten tun (bei 100%-Anstellung).

Nach diesem vorgeschlagenen Modell wären die Bürozeiten länger als die Arbeitszeit einzelner Angestellter.

Zudem würden verschiedene Bedürfnisse berücksichtigt von Früh- und Spätaufstehern.

Anzumerken ist auch, dass die Arbeitszeiten weltweit sowieso tendenziell sinken, die Freizeit immer wichtiger wird und auch die Produktivität uA durch Automatisierung steigt.

Der Name Arbeitszeitmodell 21 kommt daher, dass es eine Lösung für das 21.Jahrhundert darstellen soll.

30 Stunden/Woche würden als 100%-Stelle gelten. Es wären in wenigen Berufen (zB Ärzte, Anwälte, etc) bis zu 50 Stunden erlaubt.

Einheitliches Steuersystem 21 (Vorschlag)

Wir brauchen ein sehr einfaches, einheitliches Steuersystem, ohne grosse Abzüge.

Es könnte so in diese Richtung gehen:

  • Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen.
  • Keinerlei Abzüge.
  • Keine Nebensteuern wie Mehrwertsteuer, etc.
  • Mineralölsteuer und Tabaksteuer sowie Verrechnungssteuer bleiben jedoch, da sie weitere Zwecke verfolgen.
  • Pro 20'000 CHF Jahreseinkommen würde man 1 Prozentpunkt Steuern bezahlen.
  • Die Grundidee ist, Geringverdiener massiv zu entlasten und das Geld bei den Besserverdienden einzusammeln, ohne jedoch den Mittelstand zu sehr zu schröpfen.
  • Der maximale Steuersatz beträgt 50%.
  • Ein Jahreseinkommen von 40'000 zahlt also 2% (800 CHF) Steuern pro Jahr.
  • Ein Jahreseinkommen von 80'000 zahlt also 4% (3'200 CHF) Steuern pro Jahr.
  • Ein Jahreseinkommen von 120'000 zahlt also 6% (7'200 CHF) Steuern pro Jahr.
  • Ein Jahreseinkommen von 300'000 zahlt also 15% (45'000 CHF) Steuern pro Jahr.
  • Ein Jahreseinkommen von 1 Million zahlt also 50% (500'000 CHF) Steuern pro Jahr.

Diese Steuerbelastung wäre für alle gut tragbar.

Wer nur 40'000 Jahreseinkommen hat, für den sind 800 CHF schon viel. Wer 120'000 im Jahr verdient (10'000/Monat) wird sich wohl die 7'200 leisten können (weniger als ein Monatslohn).

Die Steuern wären sogar tiefer als heute.

Anzumerken ist, dass die Steuersätze zwar niedrig erscheinen. Aber aufgrund der Inflation sind zB 120'000 von heute am Ende des 21.Jahrhunderts vielleicht nur noch so viel Wert wie ein heutiges Einkommen von 40'000.
Und da drauf dann 6% zu zahlen, ist schon wieder viel.

Späterer Schulstart

Es gibt seit einigen Jahren Forschungen, die darauf hinweisen, dass Jugendliche länger schlafen müssen und erst später fit sind.

Die Schule Gossau macht einen Schritt in die richtige Richtung, berichtet das SRF am 3.Februar 2022. Dies wäre doch ein Thema für diese Seite.

Systematische Unterschätzungen bei öffentlichen Bauten

Das 2010 eröffnete Bezirksgebäude Dietikon war bereits vor Baubeginn zu klein für den vorgesehenen Zweck, nämlich alle Strafverfolgungsbehörden und Gerichte des Bezirks an einem Ort zu vereinen.

Bereits vom ersten Tag an musste die Jugendanwaltschaft Räumlichkeiten in der Umgebung mieten.

Gleiches beim Polizei- und Justizzentrum Zürich, dass ebenfalls so viel zu knapp kalkuliert wurde, dass bereits bei Baubeginn feststand, dass nicht alle Standorte der Kantonspolizei Zürich dort drin Platz haben würden.

Unterschätzt werden neben dem Platz auch die Kosten.

Die Stadt Zürich baute neulich ein Gebäude für die städtische Kriminalpolizei. Wurde da besser geplant?

Illegale Beschlagnahme Praxis

Illegale Praxis der Kapo.

Aber auch mehrere Verständnisfehler im Artikel.

Zb Beschlagnahme durch Polizei statt Gericht Wer Ahnung hat, qeiss, dass immer eine andere Behörde über so was entcheidet.

Quittung und anfechtbare Verfügung wird gleichgesetzt.

https://www.watson.ch/schweiz/drogen/315941676-junger-schweizer-gibt-auf-polizeiposten-freiwillig-1-gramm-cannabis-ab


St. GALLEN wegweisungen

https://www.srf.ch/news/schweiz/st-galler-krawallnaechte-2021-geldstrafen-und-bussen-in-58-faellen-nach-jugendkrawallen

650 Wegweisungen werden nebenbbei erwähnt. Dass diese aber unverhältnismässog waren und auch Unschuldige traf, wird hier mit keinem Wortt erwähnt. Evtl sollte man dort einen Kommentar hinterlasse

Unlogischer Datz watson

https://www.watson.ch/schweiz/international/189976904-corona-was-in-israel-passiert-und-was-die-schweiz-daraus-lernen-kann#discussion_189976904

znlogischer Satz Auch hier zeigt der Blick auf den Impfstatus ein deutliches Bild: Während bei den Ü60-Jährigen über 20 Personen pro 100'000 nicht geimpft waren, blieben die Todesfälle bei vollständig Geimpften tief.

Gemeint sind laut Grafik 20 Todesfälle pro 100 000 Einwohner.

Grenzen des Rechtsstaats

Vernichtung Tinner Akten. BS verweigert Ausschaffung rrotz Urteil des BVerWG

Österreich Polizei durchsucht Verfassungsschutz

Reorganisation des Bundesgerichts

Das Bundesgericht jammert über die hohe Arbeitsbelastung. Mehr Richter will man nicht, da man eine einheitliche Rechtssprechung will.

Die beste Lösung wäre: Man teil das Bundesgericht in viel mehr Kammern, die eine genauere Zuständigkeit haben, und stellt mehr Richter an.

Da das gleiche Thema (zB Sozialhilfe, Steuerrecht, Strassenverkehr) auch immer von der gleichen Kammer beurteilt werden würde, wäre die Einheitlichkeit der Rechtssprechung gewahrt.

Derzeit gibt es 38 ordentliche Richter (16 Frauen, 22 Männer) und 19 nebenamtliche Richter[1].

Den Gerichtsmitgliedern ist es untersagt, neben ihrer Tätigkeit als Bundesrichter oder Bundesrichterin eine entgeltliche Tätigkeit auszuüben. Sie haben den Status von Magistratspersonen. Neben den 38 ordentlichen Gerichtsmitgliedern gibt es 19 nebenamtliche Bundesrichterinnen und Bundesrichter.[1]

Man untersagt also den Bundesrichtern nebenamtliche Tätigkeiten (was sinnvoll ist), aber nochmals halb so viele Bundesrichter, die das nur nebenamtlich machen, kommen hinzu.

Bei der Stellenerhöhung kann man nicht zu langsam vorgehen, da die Bundesrichter etwa 1 Jahr im Rückstand mit den Fällen sind, und die Erhöhung nicht nur so sein muss, dass sie mit der Arbeit nachkommen, sondern der Pendenzenberg müsste über 5 Jahre abgebaut werden können.

Um die Belastung auf ein sinnvolles Niveau zu senken, bräuchte man vielleicht 20 bis 50% mehr Stellen. Heute dürften es zwischen 40 und 50 Vollzeitstellen sein (inklusive nebenamtlichen Richtern).

Das Bundesgericht verfügt über zwei zivilrechtliche Abteilungen, zwei öffentlich-rechtliche Abteilungen, eine strafrechtliche Abteilung sowie zwei sozialrechtliche Abteilungen. Der Sitz des Bundesgerichts ist in Lausanne; die beiden sozialrechtlichen Abteilungen haben ihren Standort in Luzern.[2]

Der Generalsekretär

Der Generalsekretär wird vom Gesamtgericht nominiert. Er führt die Verwaltung des Gerichts einschliesslich der wissenschaftlichen Dienste. Zudem leitet er das Sekretariat des Gesamtgerichts, der Präsidentenkonferenz und der Verwaltungskommission.

Die Gerichtsschreiber und die Gerichtsschreiberinnen

Am Bundesgericht gibt es rund 150 Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber. Sie unterstützen die Bundesrichterinnen und Bundesrichter, unter anderem bei der Entscheidfindung und der Redaktion der Urteile.

Das Generalsekretariat und die Dienste

Neben Gerichtsmitgliedern, Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern verfügt das Bundesgericht über eine in verschiedene Dienste gegliederte Verwaltung mit 185 weiteren Mitarbeitenden. Diese erledigen alle logistischen und administrativen Geschäfte des Gerichts und besorgen die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.[3]

Es stellt sich da die Frage, ob die Zahl der Gerichtsschreiber auch erhöht werden müsste oder nicht. Ich meine tendenziell nein oder wenn, dann nur eine leichte Erhöhung.

Insgesamt sinnvoll scheint dieser Vorschlag zu sein:

  1. Abschaffung der nebenamtlichen Richter.
  2. Erhöhung der Anzahl vollamtlicher Richter von 38 auf 70. Dies entspräche einer Steigerung um rund 40%, wenn man vorher von rund 50 Vollzeitstellen ausginge.
  3. Keine Erhöhung der Gerichtsschreiberstellen, da diese sich auf die Kernaufgaben beschränken sollten und die eigentliche Urteilsfindung Sache der Richter und nicht der Schreiber ist.

Die aktuelle Amtszeit ist 2021 bis 2026.[4] Die nächsten Amtszeiten sind daher 2027 bis 2032 und 2033 bis 2038. Eine Inkraftsetzung dieser Reform ist auf Beginn der Amtszeit 2033 bis 2038 möglich.

Die nebenamtlichen Bundesrichter würden dann 2033 auf einen Schlag wegfallen. Zugleich würde man für die Amtszeit 2033 bis 2038 erstmals 70 Bundesrichter und -richterinnen wählen.

Die heutigen 7 Abteilungen würde man auf 14 Abteilungen à 5 Richterinnen erhöhen. Für jede der 14 Abteilungen wären die Zuständigkeiten genau geregelt. Eine Abteilung könnte ausschliesslich als Ersatzabteilung bestehen, die keine eigene Zuständigkeit besitzt, sondern deren Richterinnen einspringen, wenn in anderen Abteilungen wg. Krankheit, Ausstand, oÄ Richter ausfallen.

Rechenbeispiel:

Wenn das Bundesgericht im Jahr 2033 beispielsweise 4'000 Fälle pro Jahr erhält und ein Rückstau von 5'000 Fällen besteht, und mit den neuen Richtern wäre es möglich, durchschnittlich 5'000 Fälle pro Jahr (bei gleichen Arbeitsstunden pro Fall wie heute) zu erledigen, so würde sich der Pendenzenberg jährlich um 1'000 Fälle abbauen. Nach 5 Jahren wäre man soweit, dass es kaum noch Pendenzen gäbe. Entscheide am Bundesgericht würden dann innert 3 Monate fallen, auch bei komplexen Sachverhalten.

Die Erhöhung von 38 auf 70 Richter scheint übertrieben. Aber einerseits fallen 19 nebenamtliche Richter weg. Andererseits wächst die Zahl der Beschwerden mit der Zeit und die Einwohnerzahl der Schweiz nimmt ebenfalls stetig zu.

Eine völlige andere Möglichkeit der Reorganisation wäre es, fast alle Fälle durch Einzelrichter erledigen zu lassen. Nur bei neuen Fragen, oder Überschreitung gewisser Grenzen (Streitwert über 100'000 CHF, mehr als 1 Jahr Freiheitsentzug steht zur Debatte) würde eine 5er Kammer entscheiden.

Weitere Optionen

Eine Option wäre es, 60 Richter zu haben, was eine sehr moderate Erhöhung im Vergleich zu heute wäre (bei angenommenen 45-50 Vollzeitstellen inklusive der nebenamtlichen Richter) und diese auf 10 Abteilungen aufzuteilen.

Es gäbe für die Verteilung der Richter auf die Abteilungen und die Fallzuteilungen diese Regelung:

  • In jeder Abteilung dürfen maximal 2 Richter derselben Partei angehören.
  • Bei Fällen, die von 3 Richtern beurteilt werden, müssen die Richter 3 verschiedenen Parteien angehören, bzw. es darf keine Partei mit 2 Sitzen vertreten sein.
  • In Fällen, die von 5 Richtern zu beurteilen sind, dürfen nicht mehr als 2 Richter von derselben Partei sein. (Wobei das durch den ersten Punkt automatisch gewährleistet wird).
  • Fehlt es an Richtern für eine 5er Entscheidung (Krankheit, Ausstand, Rücktritt) springen Richter aus anderen Abteilungen ein.

Weitere sinnvolle Bestimmungen

  • Die Richter werden fest gewählt für eine einzige Amtszeit von 10 bis 20 Jahren und es gibt keine Wiederwahl.

Verständnisfehler in SRF-Artikel

SRF-Artikel

Kleine Verständnisfehler zB 10 Tage Fallzahlen zu Todesfällen, oder erste Welle wären Zahlen nicht vergleichbar, aber in aktueller Welle mit sehr hoher Positivitätsrate wäre es auch nicht vergleichbar.

Weiters wird von Erkrankten geredet, obwohl es um positive Tests geht (nicht jeder hat Krankheitssyptome, plus Dumkelziffer)

Kommunikationstipps

Es bräuchte eine Seite mit Tipps wie

  • Anstand wahren, damit man ernst genommen wird.
  • Wie man nicht als Querulant gilt (siehe Querulanten-Definition der Kantonspolizei, separat hochladen).
  • Einschreiben Prepaid (mit Erklärung, dass dies 1 Tag vorher eingeworfen werden sollte und man danach in die Sendungsverfolgung schauen kann).
  • Argumente der Vorinstanz einzeln widerlegen, Revhtsverstösse bennen, Anträge stellen.


Evtl brauchst allgemeine Artikel zB über Siegelung, wie man sie begründen muss, Ablaif des straf Verfahrens isw


Schaffung einer Bundessicherheitspolizei (Vorschlag)

Als politischer Vorschlag sollte die Schaffung einer Bundessicherheitspolizei kommen.

Grund:

Heute darf der Bund keine Sicherheitspolizei (uniformierte Polizei) haben, sondern ist nur für Ermittlungen (Bundeskriminalpolizei) oder den Schutz der Bundesbehörden (Bundessicherheitsdienst) zuständig.

Daneben gibt es aber das Grenzwachtkorps (Finanzdepartement) und die Bahnpolizei (Aktiengesellschaft).

Alleine schon dass eine Aktiengesellschaft Polizeibefugnisse hat, ist einen eigenen Artikel wert, wo auch das Argument widerlegt wird, dass es ja in Ordnung sei, weil es ausgebildete Polizisten seien.

Ausgebildete Polizisten, die eine eigene Sicherheitsfirma gründen, haben auch keine Polizeibefugnisse.

Von der Spezialeinheit Tigris, die um 2008 herum als kleiner Skandal aufflog, reden wir noch gar nicht.

Die Lösung ist einfach:

  • Der Bund darf eine uniformierte Polizeieinheit betreiben.
  • Darin werden alle heute direkt und indirekt dem Bund unterstellte uniformierte und bewaffnete Einheiten vereinheitlicht bzw. als separate Abteilungen der Bundespolizei geführt.

Das führt dazu, dass es neu diese Einheiten als Abteilungen der Bundespolizei unterstellt werden:

  • Bahnpolizei / Transportpolizei
  • Grenzwachtkorps
  • Spezialeinheit Tigris


Dies wäre gegenüber heute

  • ehrlicher
  • kosteneffizienter
  • transparenter
  • einheitlicher

und würde zu massivem Qualitätszuwachs führen.

Nebenbei könnten die Angestellten wechseln, zB von der Bahnpolizei nach Tigris oder ins Grenzwachtkorps, was heute nicht so einfach möglich ist.

Wieder Verständnisfehler beim SRF

Das SRF berichtet am 10.Februar 2022 unter dem Titel US-Konsumentenpreise steigen auf 40-Jahreshoch über die Inflation.

Dass die US-Konsumentenpreise auf einem 40-Jahreshoch stehen, stimmt wohl.

Dass die US-Konsumentenpreise auf dem 230-Jahreshoch stehen, stimmt genau so.

Was das SRF meint, ist die Inflation, also die Art der Preissteigerung. Die Steigerung der Preise im Vergleich zu 1 Jahr vorher war seit 1982 (also 40 Jahre) nicht mehr so hoch. Aber die Preise sind deswegen nicht auf einem 40-Jahreshoch (was zwar nebenbei auch stimmt, was aber auch bei 0,1% Inflation stimmen würde), sondern auf einem 230-Jahreshoch.

Googlet man jedoch inflation 40 jahres hoch, findet man Artikel wie Anstieg auf 7,5 Prozent: US-Inflation klettert auf 40-Jahres-Hoch. Die meisten anderen Nachrichtenportale haben es also geschafft, einen zutreffenden Titel zu wählen.

WhatsApp-Sperre

Hier alle wesentlichen Informationen zusammen fassen.

Evtl. auch gleich zur Wiederherstellung der Datenbank usw.

Aber vor allem auf Berichte in diversen Foren etc verweisen und die Erkenntnisse daraus zusammen fassen.

Und WhatsApp kritisieren.

Rentensystem

Ein neues Rentensystem ist nötig, welches die IV, die AHV, die Pensionskassen und die Ergänzungsleistungen ersetzt.

Bei Einführung per 01.Januar 2030 würde diese Grundrente 4'500 CHF betragen, und jährlich um 150 CHF ansteigen.
(Formel: 2-stellige Jahreszahl mal 150, also für 2030 wäre es 30 * 150 = 4'500).

Dies wäre existenzsichernd und würde millionen Stunden Bürokratie für die Berechnung der Ergänzungsleistungen, Berücksichtigung der Krankenkassenprämien und Mieten einfach einsparen.

Bei 4'500 CHF wäre es jedem selbst überlassen, ob er für 3'500 CHF eine Wohnung mietet und dafür mit nur 1'000 alles andere decken muss, oder ob er günstig wohnt, und dafür mehr Geld zum Leben übrig hat.

Durch die vorgenannte Formel würde der Rentenbetrag sich wie folgt entwickeln:

Jahr Rente Relative

Veränderung

2023 3'450 4,5%
2024 3'600 4,3%
2025 3'750 4,2%
2030 4'500 3,4%
2035 5'250 2,9%
2040 6'000 2,6%
2045 6'750 2,3%
2050 7'500 2,0%

Parallel dazu müsste das Rentenalter angepasst werden: Es sollte ein von der Branche abhängies Rentenalter zwischen 60 und 70 Jahren geben. Wer im Büro arbeitet usw, soll bis 70 arbeiten. Bauarbeiter usw sollen mit 60 Jahren pensioniert werden können.

Angesichts der Inflation (Teuerung) ist das nicht besonders viel und auch kein starker Anstieg.

Von 2022 auf 2023 wäre (wenn es das System schon gäbe) die Erhöhung 4,5% und damit tiefer als die reale Inflation. Und in dem Modell sinkt die prozentuale Veränderung von Jahr zu Jahr, dh einerseits ist die Teuerung ungefähr eingepreist, andererseits wird von einer langfristig sinkenden Teuerung ausgegangen. Die Beträge sind also definitiv nicht zu hoch, auch wenn aus Sicht des Jahres 2022 eine Grundrente von 7'500 CHF als übermässig hoch erscheint. Das dürfte heutiger Kaufkraft von ca. 4'000 CHF entsprechen.

Gegenvorschlag

Ich (Benutzer:Antagonist) habe ich einen Gegenvorschlag:


Die Formel oben mag ja gut gewesen sein, die Ansätze aber zu hoch.

Ich fordere, dass die AHV-Rente und ein gesetzlicher Mindestlohn genau gleich hoch sind und zwar wie folgt:

Jahr Rente Relative

Veränderung

2023 4'600 4,5%
2024 4'800 4,3%
2025 5'000 4,2%
2030 6'000 3,4%
2035 7'000 2,9%
2040 8'000 2,6%
2045 9'000 2,3%
2050 10'000 2,0%

Eine Rente von 6'000 CHF im Jahr 2030 mag aus heutiger Sicht hoch erscheinen. Ein Mindestlohn mag noch höher erscheinen.

Aber angesichts der Inflation von 5 bis 10%, die es in der Schweiz 2022 und wahrscheinlich auch 2023 noch gibt, ist das nicht so viel.

6'000 CHF im Jahr 2030 ist von der Kaufkraft her vielleicht nur so viel wie 4'500 CHF heute. Und das ist doch eine faire, nicht übertriebene, Rente. Die Pensionskassen könnte man abschaffen, und Ergänzungsleistungen gäbe es auch nur noch in speziellen Situationen (Heimaufenthalt, hohe Krankheitskosten, etc.)

Die Erhöhung 2023 und 2024 läge nach diesen Modellen deutlich unter der realen Teuerung. Irgendwann dann darüber, was aber ganz ok wäre.

Da es zudem auch die Mindestlöhne betrifft, bräuchte es weniger Lohnverhandlungen, die Wirtschaft könnte besser planen, und es würde mehr Geld für die unteren Lohnstufen aufgewendet, statt für die oberen Lohnstufen.

Benutzer:Antagonist


Weiterer Vorschlag

Da könnte man niedriger anfangen, aber mit einer stärkeren Erhöhung. 2020 bei 0 beginnend, jährlich 300 mehr.

Dies hätte den Vorteil, dass die Beträge auch bei sehr hoher Inflation (über 5%) nicht speziell angepasst werden müssten vor 2050.

Jahr Rente Relative

Veränderung

2025 1'500 25,0%
2030 3'000 11,1%
2035 4'500 7,1%
2040 6'000 5,3%
2045 7'500 4,2%
2050 9'000 3,4%

Die Erhöhungen mögen sehr hoch erscheinen.

Aufgrund der Inflation wird jedoch ein Betrag von 5'000 CHF aus dem Jahr 2022 im Jahr 2050 vielleicht noch die Hälfte wert sein. Das bedeutet: Die 9'000 CHF im Jahr 2050 entsprächen rund 4'500 CHF im Jahr 2022. Und 4'500 sind als Rente (wenn es keine Ergänzungsleistungen und keine Pensionskassen mehr gibt) nicht extrem viel.

Man kann alternativ auch die jährliche Rente berechnen, welche zugleich einen gesetzlichen Mindestlohn (für 100% Beschäftigung) entsprechen könnte:

Jahr Jährliche

Rente

Relative

Veränderung

2030 30'000 11,1%
2035 45'000 7,1%
2040 60'000 5,3%
2045 75'000 4,2%
2050 90'000 3,4%

Und das könnte man weiter ausbauen als Mindestlohn-System, siehe nächster Abschnitt.


Benutzer:Antagonist am 19.April 2022

Mindestlöhne

Angelehnt an das faire Rentensystem weiter oben, könnte man auch faire Mindestlöhne einführen.


Jahr Jährlicher

Mindestlohn

Relative

Veränderung

Ferientage Wochenarbeitszeit Mindeststundenlohn
2030 30'000 11,1% 30
2035 45'000 7,1% 35
2040 60'000 5,3% 40
2045 75'000 4,2% 45
2050 90'000 3,4% 50


Benutzer:Antagonist am 19.April 2022

Quellen