Vierte Gewalt/Vorstand

Aus Vierte Gewalt
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Der Vorstand ist gemäss Statuten das vollziehende und leitende Organ des Vereins.

Mitglieder des Vorstandes

Zur Zeit sind noch keine Vorstandsmitglieder gewählt.

Die nächsten Wahlen finden zur Gründungsversammlung vom 30.August 2023 statt.

Frühere Mitglieder des Vorstandes

Es gab bisher keine Austritte aus dem Vorstand.

Arbeitsweise

Zur Zeit stellen wir es uns so vor, dass der Vorstand zu 6 Sitzungen pro Jahr zusammen kommt, also alle zwei Monate.

Der Vorstand bespricht die Lage des Vereins, schaut, was man machen muss, was anders laufen muss, etc.

Unbestrittene Themen müssen nicht besprochen werden, sondern werden als Antrag eingereicht und wenn niemand eine Diskussion wünscht, ist das Geschäft bewilligt.

Weiters können die Vorstandsmitglieder gegenseitigen Respekt und die strikte Einhaltung der Regeln erwarten. Das bedeutet, dass jede Person im Vorstand sich an die Grenzen der Zuständigkeit hält und im Zweifelsfall oder bei umstrittenen Themen einen Antrag an den Gesamtvorstand stellt. Es darf keinerlei Machtspiele geben, in dem zB jemand versucht, anderen Vorstandsmitgliedern wichtige Informationen vorzuenthalten. Auch wenn man vermutet, dass der eigene Antrag wahrscheinlich nicht durchkommt im Vorstand, so wird trotzdem der Antrag normal eingereicht und nicht auf irgendwelchen Wegen versucht, das hintenrum durchzudrücken.

Wenn der Vorstand oder eine zuständige Person etwas entschieden hat, ist diese Entscheidung für alle bindend und es darf nicht versucht werden, sie irgendwie zu umgehen (ausser auf dem legalen Weg zB Antragsstellung an den Vorstand).

Die Hauptarbeit dürfte beim Untersuchungsteam (Arbeitsgruppe) liegen, welches eingehende Fälle sammelt und prüft.

Untersuchungsteam

Das Untersuchungsteam wird von einem Mitglied des Vorstandes geleitet. Im Untersuchungsteam können weitere Mitglieder des Vorstandes dabei sein, sowie auch weitere Vereinsmitglieder und auch Aussenstehende.

Das Untersuchungsteam prüft alle eingehenden Meldungen, ermittelt den Sachverhalt, prüft Akten, und fasst das zu einem oder mehreren Berichten ab, wo auch eine rechtliche Würdigung vorgenommen und eine Empfehlung abgegeben wird.

Das Untersuchungsteam arbeitet selbstständig unter der Leitung der zuständigen Person aus dem Vorstand.

Die anderen Mitglieder des Vorstandes erhalten alle Auskünfte über die Tätigkeiten, die sie wünschen und können Anträge an den Vorstand stellen.

Somit müssen sich die Vorstandsmitglieder im Grundsatz nur mit strategischen Themen befassen, können aber Eingreifen, wo es nötig ist. Die Hauptarbeit findet im Untersuchungsteam statt, das aus Freiwilligen besteht.

Das Untersuchungsteam kann sich verschieden organisieren. Es kann zB pro Fall eine Person zuständig sein und alles alleine erledigen. Oder es findet eine fachliche Aufgabenteilung statt, dass zB eine Person für die Kommunikation mit den Behörden zuständig ist, eine andere Person verfasst die Berichte über den Fall, eine Person redet mit den Personen, die den Fall gemeldet haben usw.