Realakt
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Letzte Bearbeitung: 15.02.2026
Geplanter Abschluss: April 2026
Hauptautor: Alexander Moshe --> Kontakt via Diskussionsseite
Bitte schauen Sie im April 2026 wieder vorbei. Bis dahin sollte der Artikel fertig sein.
Ein Realakt ist eine Handlung, die tatsächlich vorgenommen wurde, ohne dass sie zuvor verfügt wurde.
Es ist möglich, eine Feststellungsverfügung zu verlangen, die daraufhin angefochten werden kann.