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Realakt

Aus Vierte Gewalt

Ein Realakt ist eine Handlung, die tatsächlich vorgenommen wurde, ohne dass sie zuvor verfügt wurde.

Es ist möglich, eine Feststellungsverfügung zu verlangen, die daraufhin angefochten werden kann.

Der Realakt

Im Verwaltungsrecht sind Realakte eine Form des Verwaltungshandelns und werden von Rechtsakten (die primär auf Rechtswirkungen gerichtet sind, darunter die Verfügung) abgegrenzt.

2007 wurde Art. 25a VwVG in das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes eingeführt, die den Begriff des Realaktes verwendet. Dieser Artikel sieht vor, dass bei widerrechtlichem Handeln des Bundes eine Verfügung verlangt werden kann, die dann Anfechtungsobjekt eines weiteren Verwaltungsverfahrens bildet. Dies dient dem Rechtsschutz; damit kann neu das Unterlassen oder die Einstellung einer widerrechtlichen Handlung des Bundes gerichtlich verlangt werden. Auch die Kantone sehen zum grössten Teil in ihren Verwaltungsverfahrensgesetzen ähnliche Bestimmungen vor.