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Geschäftsordnung des Vorstandes

Aus Vierte Gewalt

Das ist ein Entwurf und muss noch von der Mitgliederversammlung bestätigt werden.

Die Mitgliederversammlung vom x.Juni 2026 hat folgende Geschäftsordnung beschlossen, die am 1.Oktober 2026 in Kraft tritt:

Geschäftsordnung des Vorstandes

§ 1 Der Vorstand

Die Vorstand ist das oberste leitende und vollziehende Organ.

Sitzungen können durch persönliche Anwesenheit oder per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden. Entscheidungen sind auch per Diskussion und Abstimmung via E-Mail oder auf der Website möglich.

Der Vorstand entscheidet grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

Traktanden zur Sitzung werden mindestens fünf Tage vorher auf die entsprechende Seite auf der Website eingegeben (mindestens das Thema und der Antrag). Verspätete Traktanden können nur behandelt werden, wenn die Mehrheit das wünscht.

An jeder Sitzung wird eine Sitzungsleitung gewählt. Gibt es für die Sitzungsleitung keine Mehrheit, so leitet die älteste anwesende Person die Sitzung.

Der Vorstand kann Entscheidungen auch auf dem Zirkularweg per E-Mail oder auf der Website (geschützter Vorstandsbereich) treffen.

Alle Personen sind verpflichtet, sich an die Entscheidungen des Vorstandes zu halten sofern diese nicht gegen die Statuten, diese Geschäftsordnung oder gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder gegen das Gesetz verstossen.

Mitglieder des Vorstandes äussern sich nur dann im Namen des Vereins zu einzelnen Themen, wenn der Vorstand das so bewilligt hat oder wenn der Vorstand seine Meinung zum Thema festgelegt hat, oder wenn sich die Meinungsäusserung im Rahmen des Vereinszwecks bewegt.

Dringliche Entscheidungen und vorsorgliche Massnahmen, die nicht schnell genug entschieden werden können, kann jedes Vorstandsmitglied selber treffen und teilt diese unverzüglich den anderen Vorstandsmitgliedern mit.

Bei widersprüchlichen dringlichen Entscheidungen gilt das, was die ältere Person entschieden hat, bis der Vorstand etwas anderes entscheidet.

Ausserhalb von Sitzungen getroffene Entscheidungen werden ins Protokoll der nächsten Sitzung aufgenommen.

§ 2 Entscheidungsbefugnisse einzelner Vorstandsmitglieder

Der Vorstand kann einzelnen Mitgliedern des Vorstandes oder anderen Personen die Befugnis geben, selber in einem einzelnen Geschäft oder in einem ganzen Themenbereich zu entscheiden.

Der Vorstand definiert dabei genau, welche Entscheidungen diese Person treffen und wie viel Geld die Person dafür ausgeben darf oder welche finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen die Person für den Vorstand eingehen darf.

Der Vorstand wählt auch eine Stellvertretung, die automatisch handelt, wenn die verantwortliche Person nicht oder nicht schnell genug handeln kann.

Der Gesamtvorstand kann jederzeit die Entscheidung der Person überprüfen, aufheben, neu entscheiden oder dieser Person Vorgaben machen, wie künftig in ähnlichen Fällen vorzugehen oder zu entscheiden ist. Bei der Aufhebung oder Neuentscheidung stimmt die Person, die ursprünglich entschieden hat, nicht mit.

Alle Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, sich gegenseitig oder auf Anfrage über alle Vorgänge im Verein zu informieren. Auch alle anderen Mitglieder des Vereins geben dem Vorstand von sich aus oder auf Anfrage Auskunft über Angelegenheiten des Vereins.

§ 3 Internet-Präsenz

Der Vorstand unterhält die Website vierte-gewalt.ch, den Youtube-Kanal @vierte-gewalt sowie einen Account auf Bluesky. Für alle drei Medien wird für jede Amtszeit des Vorstandes eine verantwortliche Person ernannt.

Für die Website gilt die Regelung, dass grundsätzlich jede Person sich anmelden und mitschreiben kann. Jede Person mit den entsprechenden Zugriffsrechten darf auch Benutzer sperren und weitere administrative Massnahmen vornehmen. Die verantwortliche Person im Vorstand entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten. Gleiches gilt sinngemäs für die Moderation von Kommentaren auf YouTube.

Alle Personen mit den Möglichkeiten zur Bearbeitung von YouTube-Kommentaren oder Inhalten auf der Website (inkl. Benutzerverwaltung) unterstehen dem zuständigem Vorstandsmitglied für diesen Bereich und haben sich an deren Anweisungen und Entscheidungen zu halten.

Für den YouTube-Kanal erhalten alle Vorstandsmitglieder Zugriffsrechte für ihren Account, um auf @vierte-gewalt Inhalte hochladen und Kommentare moderieren zu können. Jedoch dürfen Videos nur mit Einverständnis der zuständigen Person oder des Vorstandes öffentlich gemacht werden. Im Zweifelsfall ist ein Video zuerst als Privat hochzuladen, bis die zuständige Person über die Veröffentlichung bestimmt.