Nachhaltige Energiepolitik (Vorschlag)

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Der Bau neuer Atomkraftwerke ist in der Bundesverfassung zu verbieten, und die Laufzeit bestehender Atomkraftwerke auf 60 Jahre zu begrenzen.

Bei 60 Jahren Laufzeit müsste das älteste Atomkraftwerk der Schweiz und der Welt, Beznau, mit Inbetriebnahme 1969, im Jahr 2029 vom Netz gehen. Angesichts der Sicherheitsmängel und veralteter Technologie wäre es unverantwortlich, dieses Kraftwerk länger laufen zu lassen.

Das AKW Leibstadt mit Inbetriebnahme 1984 müsste spätestens 2044 vom Netz gehen. Trotz besserer Technologie und ständiger Nachrüstung wäre ein längerer Betrieb unverantwortlich.

Die älteren AKW haben auch relativ wenig Leistung im Vergleich zum AKW Leibstadt, so dass deren Abschaltung keine nennenswerte Auswirkungen hatte.


Zeiträume, wo schweizweit kein Atomkraftwerk in Betrieb war

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Zeiträume, wo deutschlandweit kein Atomkraftwerk in Betrieb war

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